"An Hund hab' i eam wollen andrahn"
"Nach vielen Versuchen sehen wir uns endlich persönlich!", begrüßte der Richter den 19-jährigen Angeklagten. Zweimal war der junge Erwachsene den Vorladungen des Gerichts unentschuldigt nicht gefolgt. "Da war ich in der Berufsschule", argumenterte der Landschaftsgärtner-Lehrling. "Sie hätten ja anrufen können", ermahnte ihn der Richter. Die Polizei hatte den Angeklagten nun zum neuerlich ausgeschriebenen Verhandlungstermin vorgeführt. "Wenn die Vorführung nicht geklappt hätte, dann hätte ich österreichweit einen Haftbefehl gegen Sie erlassen", warnte der Richter den 19-Jährigen. Vorgeworfen wurde dem jungen Mann ein Einbruchsversuch bei seinem ehemaligen Chef. Er war über den Zaun ins Betriebsgelände eingestiegen und hatte versucht, mit einem Schraubenzieher die Eingangstüre aufzubrechen. "An Hund hab' i eam wollen andrahn", gab der Angeklagte zum Motiv bekannt. "Einen Zorn" habe er auf den Chef gehabt. "Ich wollte ...