"An Hund hab' i eam wollen andrahn"
"Nach vielen Versuchen sehen wir uns endlich persönlich!", begrüßte der Richter den 19-jährigen Angeklagten.
Zweimal war der junge Erwachsene den Vorladungen des Gerichts unentschuldigt nicht gefolgt.
"Da war ich in der Berufsschule", argumenterte der Landschaftsgärtner-Lehrling.
"Sie hätten ja anrufen können", ermahnte ihn der Richter.
Die Polizei hatte den Angeklagten nun zum neuerlich ausgeschriebenen Verhandlungstermin vorgeführt. "Wenn die Vorführung nicht geklappt hätte, dann hätte ich österreichweit einen Haftbefehl gegen Sie erlassen", warnte der Richter den 19-Jährigen.
Vorgeworfen wurde dem jungen Mann ein Einbruchsversuch bei seinem ehemaligen Chef. Er war über den Zaun ins Betriebsgelände eingestiegen und hatte versucht, mit einem Schraubenzieher die Eingangstüre aufzubrechen.
"An Hund hab' i eam wollen andrahn", gab der Angeklagte zum Motiv bekannt.
"Einen Zorn" habe er auf den Chef gehabt.
"Ich wollte zuerst das Auto z'sammhauen, aber das wäre mir zu teuer gekommen", gab der Angeklagte zu.
Zirka vier Wochen später schlug der 19-Jährige mit einem Komplizen unter Zuhilfenahme eines Steines die Eingangstüre zu einem Geschäft ein. Die Einbrecher suchten mit neun Schreckschusspistolen im Wert von 700 Euro das Weite.
"Die Schreckschusspistolen haben wir zurückgegeben", berichtete der Angeklagte.
"Warum haben Sie das gemacht?", wollte der Richter wissen.
"Waaß net...", antwortete der Angeklagte.
Im Rahmen einer Diversion hätte er wegen der begangenen Straftaten eigentlich gemeinnützige Arbeiten verrichten sollen.
Vermittelt wurde er zur Freiwilligen Feuerwehr, wo er allerdings keine einzige Stunde tätig war.
Auch der Bewährungshelfer von Neustart hatte den Angeklagten nie zu Gesicht bekommen.
"Daher hat es mit der Diversion nicht geklappt", fasste der Richter zusammen und wollte wissen: "Sind Sie mittlerweile gefestigt?"
"Ich habe mich schon geändert", beteuerte der Angeklagte.
"Leider kann ich niemanden fragen, der das bestätigt", ergänzte der Richter und erklärte dem 19-Jährigen, der keinen Verteidiger zur Seite hatte, mit Blick hinaus auf die benachbarte Justizanstalt das weitere Prozedere: "Sie ersuchen um ein mildes Urteil. Oder wollen Sie da hinüber, wo alles vergittert ist?"
Das Urteil fiel tatsächlich mild aus: sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte war damit einverstanden und verließ als freier Mann das Gericht.
Zweimal war der junge Erwachsene den Vorladungen des Gerichts unentschuldigt nicht gefolgt.
"Da war ich in der Berufsschule", argumenterte der Landschaftsgärtner-Lehrling.
"Sie hätten ja anrufen können", ermahnte ihn der Richter.
Die Polizei hatte den Angeklagten nun zum neuerlich ausgeschriebenen Verhandlungstermin vorgeführt. "Wenn die Vorführung nicht geklappt hätte, dann hätte ich österreichweit einen Haftbefehl gegen Sie erlassen", warnte der Richter den 19-Jährigen.
Vorgeworfen wurde dem jungen Mann ein Einbruchsversuch bei seinem ehemaligen Chef. Er war über den Zaun ins Betriebsgelände eingestiegen und hatte versucht, mit einem Schraubenzieher die Eingangstüre aufzubrechen.
"An Hund hab' i eam wollen andrahn", gab der Angeklagte zum Motiv bekannt.
"Einen Zorn" habe er auf den Chef gehabt.
"Ich wollte zuerst das Auto z'sammhauen, aber das wäre mir zu teuer gekommen", gab der Angeklagte zu.
Zirka vier Wochen später schlug der 19-Jährige mit einem Komplizen unter Zuhilfenahme eines Steines die Eingangstüre zu einem Geschäft ein. Die Einbrecher suchten mit neun Schreckschusspistolen im Wert von 700 Euro das Weite.
"Die Schreckschusspistolen haben wir zurückgegeben", berichtete der Angeklagte.
"Warum haben Sie das gemacht?", wollte der Richter wissen.
"Waaß net...", antwortete der Angeklagte.
Im Rahmen einer Diversion hätte er wegen der begangenen Straftaten eigentlich gemeinnützige Arbeiten verrichten sollen.
Vermittelt wurde er zur Freiwilligen Feuerwehr, wo er allerdings keine einzige Stunde tätig war.
Auch der Bewährungshelfer von Neustart hatte den Angeklagten nie zu Gesicht bekommen.
"Daher hat es mit der Diversion nicht geklappt", fasste der Richter zusammen und wollte wissen: "Sind Sie mittlerweile gefestigt?"
"Ich habe mich schon geändert", beteuerte der Angeklagte.
"Leider kann ich niemanden fragen, der das bestätigt", ergänzte der Richter und erklärte dem 19-Jährigen, der keinen Verteidiger zur Seite hatte, mit Blick hinaus auf die benachbarte Justizanstalt das weitere Prozedere: "Sie ersuchen um ein mildes Urteil. Oder wollen Sie da hinüber, wo alles vergittert ist?"
Das Urteil fiel tatsächlich mild aus: sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Angeklagte war damit einverstanden und verließ als freier Mann das Gericht.