"Des derf man nicht tuan"
Mit dem Geld sei sie nicht ausgekommen, sagte die beschäftigungslose 56-jährige Angeklagte im Juni 2007 vor Gericht. Von ihrem Mann war sie seit einem halben Jahr geschieden gewesen. Das Arbeitsmarktservice zahlte ihr 650 Euro im Monat. Wie zu Geld kommen? Die Arbeitslose hatte einen Bekannten. Dieser bekam monatlich seine Pension auf ein Konto bei der Postsparkasse überwiesen. Die Angeklagte rief in einer Postfiliale in Wien an und brachte die Kontonummer des Bekannten in Erfahrung. In einer Postfiliale am Land organisierte sie sich Ersatzschecks, trug die Daten ihres Bekannten ein und unterschrieb mit dessen Namen. "Ich habe der Schalterbeamtin den Scheck gezeigt, die hat mir das Geld gegeben." 2000 Euro. Damit kaufte die arbeitslose Frau im November 2006 Möbel und ließ ihr Auto reparieren. "Ich kannte die Angeklagte", sagte die Postmitarbeiterin. "Nach Postvorschriften dürfte ich das Geld nur dem Kontoinhaber geben." Sie habe Mitleid mit der Frau gehabt...