"Des derf man nicht tuan"
Mit dem Geld sei sie nicht ausgekommen, sagte die beschäftigungslose 56-jährige Angeklagte im Juni 2007 vor Gericht.
Von ihrem Mann war sie seit einem halben Jahr geschieden gewesen. Das Arbeitsmarktservice zahlte ihr 650 Euro im Monat.
Wie zu Geld kommen?
Die Arbeitslose hatte einen Bekannten. Dieser bekam monatlich seine Pension auf ein Konto bei der Postsparkasse überwiesen.
Die Angeklagte rief in einer Postfiliale in Wien an und brachte die Kontonummer des Bekannten in Erfahrung.
In einer Postfiliale am Land organisierte sie sich Ersatzschecks, trug die Daten ihres Bekannten ein und unterschrieb mit dessen Namen.
"Ich habe der Schalterbeamtin den Scheck gezeigt, die hat mir das Geld gegeben."
2000 Euro. Damit kaufte die arbeitslose Frau im November 2006 Möbel und ließ ihr Auto reparieren.
"Ich kannte die Angeklagte", sagte die Postmitarbeiterin. "Nach Postvorschriften dürfte ich das Geld nur dem Kontoinhaber geben."
Sie habe Mitleid mit der Frau gehabt. "Sie sagte, ihr Freund sei schwer krank und könne nicht selbst zur Post kommen", berichtete die Zeugin. Sie habe den Eindruck gehabt, die Angeklagte sage die Wahrheit und sei berechtigt, den Geldbetrag zu holen.
"Ich wollte helfen", sagte die Postmitarbeiterin. "Es war mir sicher eine Lehre."
"Mir ist das dann eh gekommen", beteuerte die Angeklagte. "Das derf man nicht tuan."
Trotzdem versuchte sie es vier Wochen später ein weiteres Mal. In derselben Postfiliale wollte sie neuerlich mit einem gefälschten Scheck Geld beheben. Der Betrag lautete auf 400 Euro. Diesmal stand eine andere Mitarbeiterin am Schalter.
"Sie sagte, der Scheck ist nicht einlösbar. Da habe ich den Scheck zerrissen", berichtete die Angeklagte.
"Und wenn sie Ihnen das Geld gegeben hätte?", fragte die Richterin.
"Ich hätte es nicht genommen! Das müssen'S mir glauben, Frau Richter!", versicherte die Angeklagte.
"Das glaube ich Ihnen nicht!", entgegnete die Richterin.
Die Angeklagte hatte nämlich am selben Tag noch einen weiteren Versuch gestartet, zu Geld zu kommen.
Sie fuhr mit einem auf 400 Euro ausgefüllten Ersatzscheck einige Kilometer weiter zur Postfiliale in einer anderen Ortschaft.
"Die Person gab an, dass sie immer so Geld beheben würde", erinnerte sich der Mitarbeiter dieser Bankstelle. Er wies den Scheck zurück, weil die Unterschrift nicht stimmte.
"Das dürfen Sie nicht mehr machen!", ermahnte die Richterin die Angeklagte.
"Das weiß ich!", antwortete diese. "Sonst komme ich ins Gefängnis."
Ins Gefängnis musste die Frau diesmal nicht.
Die Richterin verurteilte sie wegen teilweise versuchter Anstiftung zur Untreue zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. An die Post musste die Frau 2000 Euro bezahlen.
Von ihrem Mann war sie seit einem halben Jahr geschieden gewesen. Das Arbeitsmarktservice zahlte ihr 650 Euro im Monat.
Wie zu Geld kommen?
Die Arbeitslose hatte einen Bekannten. Dieser bekam monatlich seine Pension auf ein Konto bei der Postsparkasse überwiesen.
Die Angeklagte rief in einer Postfiliale in Wien an und brachte die Kontonummer des Bekannten in Erfahrung.
In einer Postfiliale am Land organisierte sie sich Ersatzschecks, trug die Daten ihres Bekannten ein und unterschrieb mit dessen Namen.
"Ich habe der Schalterbeamtin den Scheck gezeigt, die hat mir das Geld gegeben."
2000 Euro. Damit kaufte die arbeitslose Frau im November 2006 Möbel und ließ ihr Auto reparieren.
"Ich kannte die Angeklagte", sagte die Postmitarbeiterin. "Nach Postvorschriften dürfte ich das Geld nur dem Kontoinhaber geben."
Sie habe Mitleid mit der Frau gehabt. "Sie sagte, ihr Freund sei schwer krank und könne nicht selbst zur Post kommen", berichtete die Zeugin. Sie habe den Eindruck gehabt, die Angeklagte sage die Wahrheit und sei berechtigt, den Geldbetrag zu holen.
"Ich wollte helfen", sagte die Postmitarbeiterin. "Es war mir sicher eine Lehre."
"Mir ist das dann eh gekommen", beteuerte die Angeklagte. "Das derf man nicht tuan."
Trotzdem versuchte sie es vier Wochen später ein weiteres Mal. In derselben Postfiliale wollte sie neuerlich mit einem gefälschten Scheck Geld beheben. Der Betrag lautete auf 400 Euro. Diesmal stand eine andere Mitarbeiterin am Schalter.
"Sie sagte, der Scheck ist nicht einlösbar. Da habe ich den Scheck zerrissen", berichtete die Angeklagte.
"Und wenn sie Ihnen das Geld gegeben hätte?", fragte die Richterin.
"Ich hätte es nicht genommen! Das müssen'S mir glauben, Frau Richter!", versicherte die Angeklagte.
"Das glaube ich Ihnen nicht!", entgegnete die Richterin.
Die Angeklagte hatte nämlich am selben Tag noch einen weiteren Versuch gestartet, zu Geld zu kommen.
Sie fuhr mit einem auf 400 Euro ausgefüllten Ersatzscheck einige Kilometer weiter zur Postfiliale in einer anderen Ortschaft.
"Die Person gab an, dass sie immer so Geld beheben würde", erinnerte sich der Mitarbeiter dieser Bankstelle. Er wies den Scheck zurück, weil die Unterschrift nicht stimmte.
"Das dürfen Sie nicht mehr machen!", ermahnte die Richterin die Angeklagte.
"Das weiß ich!", antwortete diese. "Sonst komme ich ins Gefängnis."
Ins Gefängnis musste die Frau diesmal nicht.
Die Richterin verurteilte sie wegen teilweise versuchter Anstiftung zur Untreue zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. An die Post musste die Frau 2000 Euro bezahlen.