DNA überführte Uhrendieb
Am 20. März 2000 splitterte in der Fußgängerzone in österreichischer Innenstadtlage das Glas einer Auslagenscheibe, wenig später machte sich der Einbrecher mit Uhren im Wert von 185.000 Euro aus dem Staub.
Dabei ließ er in einer engen Gasse einen blutigen Handschuh fallen, der ihm Jahre später zum Verhängnis werden sollte.
Am nächsten Tag ereignete sich in einem anderen Bundesland ein zweiter Juweliereinbruch, die Vorgangsweise war ähnlich wie zuvor.
Der Täter schlug die Schaufensterscheibe mit einem Vorschlaghammer ein und schnitt das Sicherheitsgitter mit einem Bolzenschneider auf.
Am zerbrochenen Fenster wurde eine Blutspur sichergestellt, die zu der DNA-Spur beim ersten Einbruchsdiebstahl passte.
Schließlich wurde in einem dritten Bundesland auf wiederum ähnliche Weise ein Juweliergeschäft ausgeräumt, dabei wurde der Einbrecher in einem Auto beobachtet, das er einen Tag zuvor in Ungarn angemietet hatte.
Als der Mann, ein 48-jähriger Ungar, 2009 nach einem versuchten Einbruchsdiebstahl bei einem Juwelier in Deutschland gefasst worden war, wurden die ermittelnden Kriminalbeamten auf die Übereinstimmung seiner DNA-Merkmale mit den offenen Fällen in Österreich aufmerksam.
„Ich gab ein Gutachten in Auftrag, ob es wirklich eine Übereinstimmung gibt“, erklärte der Richter.
Sachverständige stellten eine Übereinstimmung der DNA-Merkmale fest. Somit war der Ungar als Täter überführt und wurde zu vier Jahren Zusatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Dabei ließ er in einer engen Gasse einen blutigen Handschuh fallen, der ihm Jahre später zum Verhängnis werden sollte.
Am nächsten Tag ereignete sich in einem anderen Bundesland ein zweiter Juweliereinbruch, die Vorgangsweise war ähnlich wie zuvor.
Der Täter schlug die Schaufensterscheibe mit einem Vorschlaghammer ein und schnitt das Sicherheitsgitter mit einem Bolzenschneider auf.
Am zerbrochenen Fenster wurde eine Blutspur sichergestellt, die zu der DNA-Spur beim ersten Einbruchsdiebstahl passte.
Schließlich wurde in einem dritten Bundesland auf wiederum ähnliche Weise ein Juweliergeschäft ausgeräumt, dabei wurde der Einbrecher in einem Auto beobachtet, das er einen Tag zuvor in Ungarn angemietet hatte.
Als der Mann, ein 48-jähriger Ungar, 2009 nach einem versuchten Einbruchsdiebstahl bei einem Juwelier in Deutschland gefasst worden war, wurden die ermittelnden Kriminalbeamten auf die Übereinstimmung seiner DNA-Merkmale mit den offenen Fällen in Österreich aufmerksam.
„Ich gab ein Gutachten in Auftrag, ob es wirklich eine Übereinstimmung gibt“, erklärte der Richter.
Sachverständige stellten eine Übereinstimmung der DNA-Merkmale fest. Somit war der Ungar als Täter überführt und wurde zu vier Jahren Zusatzfreiheitsstrafe verurteilt.