"Die blöden Tabletten"

Wenn er unter Drogeneinfluss stand, dann machte 35-jährige Mann recht viel Blödsinn. Im November 2006 brach er zweimal in einen Notarztwagen des Roten Kreuzes ein, um sich mit Suchtgiftampullen zu versorgen. Anfang März 2007 klaute er in vier Innenstadt-Geschäften offenbar alles, was ihm gerade unter die Hände kam.

Ursprünglich stand der beschäftigungslose Mann nur wegen der beiden Einbruchsdiebstähle beim Roten Kreuz vor dem Strafrichter. Weil er auf Unzurechnungsfähigkeit plädierte, wurde der Prozess vertagt. Beim nächsten Verhandlungstermin stand fest: „Laut Gutachten sind Sie zurechnungsfähig!“, erklärte der Richter.

Der Drogensüchtige hatte zweimal beim Roten Kreuz mit einem Krampen die Seitenscheibe eines Notarztwagens eingeschlagen und aus dem Suchtgifttresor Ampullen mit verschiedenen suchtgifthältigen Arzneimitteln gestohlen.

Erst kurz vor dem zweiten Prozesstermin war der Beschuldigte neuerlich straffällig geworden.

„Leider habe ich da wieder Tabletten genommen“, gab der Mann zu. „Wenn ich diese blöden Tabletten nicht nehmen tät’!“

Unter Drogeneinfluss hatte er vier Innenstadt-Geschäfte betreten und Kugelschreiber, Schlüsselanhänger, CDs, Wunderbäume, Polarhandschuhe, Batterien, Socken und eine Kunststoffhandtasche gestohlen. Gesamtwert der Beute: rund 130 Euro.

Der Richter verurteilte den Mann zu einer Strafhaft im Ausmaß von 18 Monaten, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren. Außerdem erteilte er die Weisung, dass sich der Drogensüchtige einer Therapie unterziehen muss.