Rasierklingen im BH

"Mit der Zeit kriegt man ein Gefühl dafür", sagte die Filialleiterin eines Drogeriemarktes. Sie hatte am 10. Jänner 2007 zwei Frauen - Mutter und Tochter - des Diebstahls überführt.

"Die Mutter hat der Tochter etwas in den Ausschnitt gesteckt", berichtete die Filialleiterin. Das habe sie durch den Spion beobachtet.

"Das ging so schnell! Das war ein Hammer!", wunderte sich die Filialleiterin. In kurzer Zeit hätten die beiden Frauen erstaunlich viele Waren im Gewand versteckt gehabt.

Rasierklingen waren bei der 21-jährigen Tochter im BH verstaut, weitere Kosmetikartikel befanden sich in den Manteltaschen, Mantelärmeln und in den Handtaschen der Frauen.

Sie habe, so eine Verkäuferin des Drogeriemarktes, die 40-jährige Mutter schon im Dezember 2006 beobachtet. "Vor Weihnachten ist sie einmal viel herumgeschlichen", sagte die Verkäuferin. "Sie dürfte bemerkt haben, dass wir sie beobachteten, und hat damals das Diebsgut im Geschäft hinter dem WC-Papier deponiert."

Angeklagt wurden die Frauen wegen des Ladendiebstahls im Jänner 2007. Der Wert der gestohlenen Waren lag bei 70 Euro, Schaden entstand keiner, weil die auf frischer Tat ertappten Damen Taschen und BHs gleich vor Ort leeren mussten.

"Ich war froh, dass wir sie endlich erwischt haben", sagte die Filialleiterin. Sie habe sofort die Polizei alarmiert.

"Es war eine spontane Aktion", beteuerte die Tochter. Das Geld sei knapp gewesen. Sie selbst habe ihre Mutter gebeten, für sie "etwas einzustecken".

Dass ihre Mutter bereits wegen gewerbsmäßigen Diebstahls vorbestraft war, habe sie nicht gewusst.

"Kann es nicht umgekehrt gewesen sein? Dass Sie etwas für die Mutter getan haben?", wollte die Richterin wissen. Die Tochter bestritt dies.

"Es war niemand dort und ich habe für meine Tochter drei Deos eingesteckt", gestand die Mutter. "Ich wusste, dass man es nicht darf", gab sie kleinlaut zu.

Erst am 16. November 2006 war sie wegen Diebstahls zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Damals war sie noch berufstätig gewesen: als Leiterin einer anderen Filiale ausgerechnet jener Drogeriemarktkette, bei der sie dann im Jänner 2007 neuerlich Diebstähle beging.

"Sie hat viel Internes über die Firma gewusst", erzählte die als Zeugin befragte Verkäuferin der betroffenen Filiale über die Ex-Kollegin. "Man konnte sich gut mit ihr unterhalten."

"Ich bin der Meinung, dass eine gewerbsmäßige Tatbegehung vorliegt", sagte die Richterin und verurteilte die Tochter zu drei Monaten und die Mutter zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

"Das war eine geübte Vorgangsweise und keine Spontan-Aktion", hielt die Richterin fest. Sie gehe davon aus, dass die Mutter "die treibende Kraft war".