Schmiergeld und schwarze Kassen

"Ich habe von dem nicht einmal einen Namen gewusst!", schilderte der Ex-Geschäftsführer einer Mineralwasserfirma die Umstände einer Schmiergeldzahlung, die in den späten 1990er-Jahren erfolgte.

Der Unbekannte habe ihm angeboten, beim Eintritt ins Geschäft mit einer deutschen Handelsfirma behilflich zu sein. 

"Er wollte einen Betrag bei Abschluss, nämlich 100.000 D-Mark (50.000 Euro)", sagte der 57-jährige Ex-Geschäftsführer, der sich im September 2007 wegen Veruntreuung, Untreue und finanzstrafrechtlicher Vergehen vor Gericht verantworten musste.

Zuvor sei bereits einmal Schmiergeld geflossen, und zwar an eine österreichische Handelskette. Drei Millionen Schilling (rund 218.000 Euro) seien damals bezahlt worden, behauptete der Angeklagte, und zwar mit Wissen des damaligen Eigentümers des Mineralwasserunternehmens, einer Bank.

"So wie Sie es schildern, war es üblich, jemandem etwas für die Vermittlung zu bezahlen!", wunderte sich die Staatsanwältin.

"Ein gewisses Risiko ist schon dabei", gab der Angeklagte zu.

"Natürlich musste dafür Geld umgewandelt werden, weil die Herrschaften in Deutschland nicht Steuer zahlen wollten. Das ist im Wirtschaftsleben so", erläuterte der Anwalt des Angeklagten.

Der Ex-Geschäftsführer legte fingierte Rechnungen und überwies Beträge auf anonyme Sparbücher. "Das tut man nicht gerne, das müssen Sie mir glauben", beteuerte er.

Das Deutschland-Geschäft kam zustande und erzeugte "Riesenumsätze", wie der Verteidiger meinte.

Anders schilderte es der Nachfolger des Angeklagten: "Das war kein gutes Geschäft", erklärte er. Und für ihn stehe fest: "Normalerweise braucht man keine Schmiergeldzahlungen, um hineinzukommen. Man wird eher ausgelistet, wenn man unseriös ist."

Der Sachverständige, der die Finanzen des Unternehmens rückwirkend geprüft hatte, war zu dem Schluss gekommen, dass es bei dem Mineralwassergeschäft mit der deutschen Firma keinen Gewinn gab, weil das Mineralwasser unter dem Einstandspreis verkauft worden sei.

"Das bestreite ich!", ärgerte sich der Angeklagte. Er sei "über Nacht" weggewesen, wisse nicht, wo seine Kalkulationen für das Deutschlandgeschäft wären. Im Februar 2003 war der Manager fristlos entlassen worden. 

"Die Fristlose war nötig, um das Unternehmen vor weiteren Vermögensschäden zu bewahren", sagte der Nachfolger des Angeklagten. Beim Durchforsten der Buchhaltung war er auf Unregelmäßigkeiten gestoßen und hatte Anzeige erstattet.

Neben den in zwei Tranchen in bar ausgehändigten Schmiergeldbeträgen für den namenlosen Vermittler wurde dem Ex-Geschäftsführer auch vorgeworfen, er habe eine Schwarzgeldkassa betrieben.

"Aus dieser Kassa wurden Aushilfen bezahlt", gab der Ex-Geschäftsführer die Schwarzgeldgeschäfte zu.

17 Jahre lang sei er vom Eigentümer der Firma, der Bank, nie gefragt worden, ob es Schwarzverkäufe gab. "Das ist in der Getränkebranche so üblich", teilte der Angeklagte mit.

Bei kleineren Kunden sei "jede zweite Lieferung gratis" gewesen. Aufzeichnungen habe er über die "schwarzen Umsätze" nicht geführt.

"Es war bekannt, dass es Schwarzgeldkassen gibt", berichtete eine ehemalige Mitarbeiterin des Mineralwasserunternehmens. Sie schätzte die Schwarzverkäufe auf 15.000 Kisten pro Jahr.

"Die Schwarzgeldkassa war im Safe", berichtete eine andere Mitarbeiterin. Sie hatte die Anweisung gehabt, an bestimmte Kunden "ohne Rechnung" zu verkaufen. "Das Geld kam dann in diese Kassa", sagte die Zeugin.

Sie habe auch gewusst, dass es Aushilfskräfte gab, die "schwarz bezahlt" wurden.

Ein weiterer Mitarbeiter berichtete davon, dass das Weihnachtsgeld "bar auf die Hand" bezahlt wurde.

"Die Schwarzarbeiter waren damit beschäftigt, Flaschen in Kisten zu klauben", berichtete der ehemalige Produktionsleiter. 

"Auch Ihr Bruder war in der Firma beschäftigt. War der angemeldet?", fragte der Verteidiger den Produktionsleiter. "Nein", antwortete dieser. Sein Bruder habe anfangs 100 Schilling, später 10 Euro pro Stunde bezahlt bekommen.

"Mir wurde erzählt, wie das mit der Schwarzgeldkassa lief...", berichtete der neue Geschäftsführer. "Es gab kaum Aufzeichnungen, über die ich sagen konnte, dass sie mit Sicherheit stimmen", schilderte er das Ausmaß der Misere. 

Der Angeklagte hatte sich zum Vorwurf der Veruntreuung und Untreue nicht schuldig bekannt: Er habe sich durch die Malversationen nicht selbst bereichert. Schuldig bekannte er sich jedoch zur Steuerhinterziehung.

Der Schöffensenat fällte hinsichtlich der Veruntreuung und Untreue einen Freispruch. Verurteilt wurde der Ex-Geschäftsführer nach dem Finanzstrafgesetz: Er musste eine Geldstrafe von 50.000 Euro bezahlen.