Pensionierte Tänzerin stahl in Kuranstalt Geld

"Ein bissl heftig war das alles", erinnerte sich die 51-jährige frühere Ballett-Tänzerin vor Gericht. "Mit Foto und Fingerabdruck fürs Verbrecheralbum."

Mit den Gelddiebstählen in der Kuranstalt habe sie aber nichts zu tun. Ihr Geständnis bei der Polizei sei "unter Druck" zustande gekommen.

"Ich hatte meine Handtasche an meinem Arbeitsplatz bei der Elektrotherapie, wo auch der Ultraschall gemacht wird", berichtete eine Mitarbeiterin der Kuranstalt. In Zukunft werde sie ihre Tasche einsperren.

Die Tasche stand unter einem Therapiebett. Drei oder vier Patienten nahmen am Vormittag des 15. März 2007 die Elektrotherapie in Anspruch, auch die Angeklagte ließ sich behandeln.

Irgendwann vermisste die Mitarbeiterin ihre Geldtasche, die sich in der Handtasche befunden hatte.

"80 Euro Bargeld waren in der Geldbörse", berichtete die Mitarbeiterin der Kuranstalt über ihren Verlust. Außerdem habe sie für die Sperre der Bankomatkarte 30 Euro bezahlen müssen.

Acht Tage später war es neuerlich zum Verschwinden einer Geldbörse gekommen.

"Ich musste bei der Kohlensäure vertreten", berichtete eine weitere Mitarbeiterin der Kuranstalt. An ihrem eigentlichen Arbeitsplatz könne sie ihre privaten Dinge in einem Kasten versperren, nicht aber dort, wo sie am 23. März 2007 Dienst versah.

"Ich hatte vier Wannen zu betreuen", sagte die Mitarbeiterin. In der Nähe der Wannen habe sie ihre Handtasche abgestellt gehabt.

Später wurde die Tasche von einem Kurgast im Solarium gefunden. Zwei Geldbörsen mit insgesamt 340 Euro Bargeld fehlten.

Die Angeklagte sei an diesem Tag, als sie zur Therapie aufgerufen wurde, just um jene Ecke gebogen, wo sich das Solarium befand.

"Bei der zweiten Einvernahme habe ich gesagt: Ich zahle das alles", sagte die Angeklagte. "Später, als ich zuhause war, habe ich mir gedacht, ich habe den größten Fehler meines Lebens gemacht. Ich habe es nicht getan."

Vor allem habe sie nicht, wie ihr vorgehalten wurde, versucht, eine der gestohlenen Geldbörsen in einem Blumenbeet vor der Kuranstalt zu vergraben.

"Ich sah vom Fenster aus, wie sich die Angeklagte abends dort zu schaffen machte", berichtete eine Augenzeugin. "Dort ist ein Blumenbeet, das ist auf der einen Seite beleuchtet, auf der anderen Seite nicht."

Die Angeklagte habe ihr dann "nervös" mitgeteilt, dass sie die Geldbörse im Blumentrog gefunden habe. "Ihr Verhalten kam mir seltsam vor", sagte die Zeugin. Als sie hinunterkam, sei die Angeklagte bereits bei der Rezeption gestanden. Dort habe sie behauptet, dass sie die Geldbörse gefunden haben, jedoch ohne Geld.

Bei Tisch war zuvor der Geldbörsendiebstahl ein Thema gewesen. "Da hat sich die Angeklagte sehr darüber aufgeregt, dass Geld gestohlen werde", erinnerte sich die Zeugin.

Die Angeklagte empörte sich: "Das stimmt überhaupt nicht, dass ich mit ihr über die Geldbörse gesprochen habe!"

Zwei Polizisten wurden zum Zustandekommen des Geständnisses befragt. "Mit ihr wurde nicht geschrien oder geschimpft", sagte einer der Kriminalbeamten. Die Indizien seien so "beweislastig" gewesen, man habe keinen Zweifel am Tathergang gehabt.

Es stimme schon, dass die Verdächtige zunächst nicht geständig gewesen sei. "Warum hat man das nicht protokolliert?", wollte der Verteidiger wissen. "Weil wir es von Haus aus nicht geglaubt haben!", antwortet der Polizist.

"Und Dinge, die Sie nicht glauben, protokollieren Sie nicht?", wunderte sich der Anwalt.

"Wir haben ihr Fangfragen gestellt", berichtete der Polizist. "Das war eine informative Befragung. Ab dem Zeitpunkt der förmlichen Vernehmung gab es eine geständige Verantwortung."

Und sein Kollege erklärte: "Ich habe ihr die Faktenlage klar gemacht. Nachdem sie sich immer mehr in Widersprüche verwickelt hat, hat sie letztendlich gestanden."

Die Verdächtige habe damals selbst Geldbeträge genannt, und zwar "80 Euro und ca. 340 Euro".

"Das ist wohl seltsam, dass Sie zweimal in eine Situation geraten, wo Geld abhanden kommt", wunderte sich der Richter.

Er sprach die Frau schuldig und verurteilte sie zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. An die Opfer der Diebstähle musste sie insgesamt 450 Euro bezahlen.

Er habe, so der Richter, keinen Zweifel, dass die Tathandlungen gesetzt wurden. Die Angeklagte habe die Gelegenheit zum Diebstahl gehabt und sei von einem Kurgast beobachtet worden, wie sie eine Geldbörse verstecken wollte.

Die Angeklagte nahm das Urteil an.