Polizist übte Selbstjustiz
Ein 43-jähriger Polizist sah Rot, als er die Nachricht von einer Vergewaltigung einer Jugendlichen auf den Tisch bekam.
"Das könnte meine Tochter gewesen sein!", schoss es ihm durch den Kopf . Und dann legte er, wie es sein Verteidiger ausdrückte, "den Sheriffstern zur Seite".
Der Name des 26-jährigen Verdächtigen war ihm bekannt. "Die ganze Zeit habe ich mir überlegt: Wie hole ich mir den?"
In Uniform fuhr er alleine zur Wohnung des mutmaßlichen Vergewaltigers und holte ihn ab - unter dem Vorwand, ihn zu einem Portemonnaie-Diebstahl befragen zu wollen.
Der Kollege wurde zu einem Verkehrsunfall gerufen, deshalb befragte der Polizist den Verdächtigen alleine.
"Er gab zu, dass er meine Tochter in der Disco angestiegen hat", berichtete der Polizist vor Gericht.
An Details habe sich der Verdächtige nicht erinnern können, zu viel Alkohol, zu viel Drogen...
"Für mich war es ein Schock, dass er es tatsächlich war!", erinnerte sich der Polizist. "Da ist alles explodiert!"
Er sprang hoch, trat dem Verdächtigen mit dem Fuß in den Brustkorb. "Ja, ich habe auf ihn eingeschlagen!", gab der Polizist zu.
Einen Dienstauftrag, Ermittlungen durchzuführen, habe er nicht gehabt. Weder zum Gelddiebstahl noch zur Vergewaltigung. Auch fertigte der Polizist keine Dokumentation seiner "Amtshandlung" an.
"Dass es nicht sein durfte, weiß ich, das gebe ich zu", sagte der Polizist.
Später wurde der Verdächtige als Untersuchungshäftling in die Justizanstalt eingeliefert. Fotos wurden angefertigt, eine Rissquetschwunde am Ohr und ein Bluterguss im Gesicht festgestellt.
Acht Wochen lang saß der 26-Jährige in Untersuchungshaft, dann wurde das gegen ihn geführte Verfahren wegen Vergewaltigung eingestellt.
"Es ist etwas passiert, was nicht passieren darf", sagte der Verteidiger des Polizisten. Aber sei es nicht verständlich? "Wenn ich höre, meine Tochter ist von jemandem vergewaltigt worden, dass ich dann sage, den hole ich mir?", stellte der Verteidiger in den Raum.
"Da vergesse ich den Polizisten, in dem Moment bin ich Vater!", argumentierte der Anwalt.
Die Richterin verurteilte den Polizisten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3600 Euro. An das Opfer der ungerechtfertigten Amtshandlung musste er 1000 Euro bezahlen.
"Das könnte meine Tochter gewesen sein!", schoss es ihm durch den Kopf . Und dann legte er, wie es sein Verteidiger ausdrückte, "den Sheriffstern zur Seite".
Der Name des 26-jährigen Verdächtigen war ihm bekannt. "Die ganze Zeit habe ich mir überlegt: Wie hole ich mir den?"
In Uniform fuhr er alleine zur Wohnung des mutmaßlichen Vergewaltigers und holte ihn ab - unter dem Vorwand, ihn zu einem Portemonnaie-Diebstahl befragen zu wollen.
Der Kollege wurde zu einem Verkehrsunfall gerufen, deshalb befragte der Polizist den Verdächtigen alleine.
"Er gab zu, dass er meine Tochter in der Disco angestiegen hat", berichtete der Polizist vor Gericht.
An Details habe sich der Verdächtige nicht erinnern können, zu viel Alkohol, zu viel Drogen...
"Für mich war es ein Schock, dass er es tatsächlich war!", erinnerte sich der Polizist. "Da ist alles explodiert!"
Er sprang hoch, trat dem Verdächtigen mit dem Fuß in den Brustkorb. "Ja, ich habe auf ihn eingeschlagen!", gab der Polizist zu.
Einen Dienstauftrag, Ermittlungen durchzuführen, habe er nicht gehabt. Weder zum Gelddiebstahl noch zur Vergewaltigung. Auch fertigte der Polizist keine Dokumentation seiner "Amtshandlung" an.
"Dass es nicht sein durfte, weiß ich, das gebe ich zu", sagte der Polizist.
Später wurde der Verdächtige als Untersuchungshäftling in die Justizanstalt eingeliefert. Fotos wurden angefertigt, eine Rissquetschwunde am Ohr und ein Bluterguss im Gesicht festgestellt.
Acht Wochen lang saß der 26-Jährige in Untersuchungshaft, dann wurde das gegen ihn geführte Verfahren wegen Vergewaltigung eingestellt.
"Es ist etwas passiert, was nicht passieren darf", sagte der Verteidiger des Polizisten. Aber sei es nicht verständlich? "Wenn ich höre, meine Tochter ist von jemandem vergewaltigt worden, dass ich dann sage, den hole ich mir?", stellte der Verteidiger in den Raum.
"Da vergesse ich den Polizisten, in dem Moment bin ich Vater!", argumentierte der Anwalt.
Die Richterin verurteilte den Polizisten wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 3600 Euro. An das Opfer der ungerechtfertigten Amtshandlung musste er 1000 Euro bezahlen.