Die teure Gattin aus dem Rotlicht-Milieu

Er hatte einen guten Job und ein seriöses Leben. Dann verliebte er sich in eine Prostituierte. Das war der Beginn einer großen Katastrophe.

"Ich habe meine Gattin aus dem Rotlicht-Milieu geholt", berichtete der 27-jährige Angeklagte. Er zahlte der Frau die Scheidung in der Türkei und in Rumänien und finanzierte ihre Familie.

"Das hat mich einiges an Geld gekostet", sagte der Mann.

Als sein Vermögen verbraucht war und das laufende Gehalt als leitender Angestellter eines Möbelhauses nicht mehr reichte, wurde er straffällig.

Als Inkassoberechtigter hatte der 27-Jährige Zugriff auf die Tageslosungen jenes Möbelhauses, in dem er arbeitete.

Anfang Juli 2006 legte er die Einkünfte von drei Verkaufstagen nicht wie üblich in den Nachttresor, sondern nahm das Bargeld mit nach Hause. 19.840,66 Euro eignete sich der Angeklagte damals an.

Zuvor hatte er schon in drei Fällen Bargeld nicht in der Firma abgeliefert, das er bei Kundinnen kassiert hatte. Drei Küchenblöcke hatte er zugestellt, die Beträge von 199, 899 und 2050 Euro aber für sich privat verwendet.

Bei einer Kundin hatte der Angeklagte die Hängeschränke selbst montiert. "Nach einigen Wochen fielen die Schränke herunter. Das ganze Gmundner Geschirr war kaputt und die Kaffeemaschine. Ich habe ihr 1600 Euro gegeben. Das stammte aus meiner Tasche", berichtete der Unglücksrabe.

"Das verstehe ich nicht!", wunderte sich die Richterin. "Das Möbelhaus ist doch versichert! Das müssen Sie ja nicht aus der eigenen Tasche bezahlen!"

"Die Küche wurde von mir privat montiert", erklärte der Angeklagte. Deshalb habe er auch keine Schadensmeldung machen können.

Als Anfang Juli 2006 die Tageslosungen fehlte, flogen die Malversationen des Möbelhaus-Angestellten auf. Er wurde fristlos entlassen, das Möbelhaus machte Inventur, prüfte die Buchhaltung und den Kassenstand.

"Alles was fehlte, wurde als fehlend verbucht", berichtete ein Vertreter des Möbelhauses.

Von seiner Gattin ließ sich der Angeklagte zwischenzeitlich scheiden. "Die Frau hat mich dreimal schwer verletzt", sagte er. "Das wurde angezeigt."

Er habe einen Selbstmordversuch hinter sich und sei in psychiatrischer Behandlung.

"Ich stehe unter Aufsicht meiner Eltern", sagte der 27-Jährige. Er wohne wieder zuhause, seine Wohnung werde vermietet. Seit einigen Monaten habe er wieder einen Job.

Der Vater, der von der prekären Lage seines Sohnes nichts mitbekommen hatte, unterstützte ihn nach Auffliegen der Malversationen und zahlte alles, was das Möbelhaus forderte.

Die Richterin lobte ausdrücklich die "vorbildliche und fast überschießende Schadensgutmachung durch den Vater".

Der vollumfänglich geständige und reumütige Angeklagte wurde wegen Veruntreuung zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er nahm dieses Urteil an.