Das Testament der toten Tante
Dem 56-jährigen Pensionisten ging es finanziell nicht gut. 949 Euro Pension bekam er monatlich, 150.000 Euro Schulden machten ihm das Leben schwer. Die Zwangsversteigerung seines Einfamilienhauses durch die Bank war bereits anhängig.
Am 7. Jänner 2003 war die Tante des 56-Jährigen verstorben. Ohne direkte Nachkommen.
Am 3. März 2003 legte der Neffe am Bezirksgericht ein mit 16. November 2001 datiertes Testament vor, das ihn zum Universalerben über ein Vermögen von mindestens 150.000 Euro machen sollte.
Zuvor hatte der 56-Jährige am 19. Februar 2003 am Bezirksgericht Einsicht in den Verlassenschaftsakt genommen und zu seinem Entsetzen festgestellt, dass die verstorbene Tante mit einem Testament vom 6. Oktober 2000 nicht ihn, sondern seinen Cousin zum Alleinerben eingesetzt hatte.
Am 7. Jänner 2003 war die Tante des 56-Jährigen verstorben. Ohne direkte Nachkommen.
Am 3. März 2003 legte der Neffe am Bezirksgericht ein mit 16. November 2001 datiertes Testament vor, das ihn zum Universalerben über ein Vermögen von mindestens 150.000 Euro machen sollte.
Zuvor hatte der 56-Jährige am 19. Februar 2003 am Bezirksgericht Einsicht in den Verlassenschaftsakt genommen und zu seinem Entsetzen festgestellt, dass die verstorbene Tante mit einem Testament vom 6. Oktober 2000 nicht ihn, sondern seinen Cousin zum Alleinerben eingesetzt hatte.
Der Cousin hatte auch bereits eine Erbsantrittserklärung abgegeben.
"Dadurch wurde der Angeklagte seines erhofften Erbteiles beraubt", berichtete die Staatsanwältin. Das Verhältnis zwischen dem Pensionisten und seiner Tante sei in den Jahren vor deren Tod distanziert und konfliktbeladen gewesen.
Gemeinsam mit seiner 83-jährigen Mutter soll der Angeklagte beschlossen haben, ein weiteres Testament zu verfassen - selbstverständlich diesmal zu seinen Gunsten.
Handschriftlich zu Papier gebracht wurde die Fälschung von der betagten Mutter des Angeklagten, die über ein ähnliches Schriftbild wie ihre verstorbene Schwägerin verfügte.
Das neue Testament wies den 56-Jährigen als Alleinerben aus. Der Cousin habe keine Ansprüche mehr, weil er bereits mehrere Grundstücke erhalten habe.
Die 83-Jährige erzählte dazu folgende Geschichte: Ihre Schwägerin habe ihr das Testament im August 2002 übergeben, weil sie wollte, dass auch der 56-Jährige etwas erbe. Erst nach dem Tod der Tante sollte der Neffe davon erfahren.
Am 3. März 2003 wurde nun der mutmaßliche Erbe mit dem neuen Testament am Bezirksgericht vorstellig und gab gleich eine Erbantrittserklärung ab.
Der Cousin akzeptierte das allerdings nicht und leitete eine Erbrechtsklage ein.
Der Pensionist wurde wegen Betrugs angeklagt, leugnete die Tat und wollte vor Gericht auch nicht aussagen.
Die Richterin sprach ihn schuldig und verurteilte ihn zu 24 Monaten Freiheitsstrafe, davon zwei Monate unbedingt.
Der Angeklagte befinde sich in einer prekären finanziellen Situation, die Version der Mutter sei unglaubwürdig und es sei auffällig, dass das Testament plötzlich auftauchte, nachdem der Angeklagte Akteneinsicht genommen hatte.
"Das falsche Testament nützt nur Ihnen, sonst würden Sie nichts erben", hielt die Richterin dem Angeklagten vor. Für sie stehe fest, dass er die Tat begangen habe.
Das Urteil solle ihm vor Augen führen, "welche verwerfliche Straftat Sie begangen haben", sagte die Richterin.
"Dadurch wurde der Angeklagte seines erhofften Erbteiles beraubt", berichtete die Staatsanwältin. Das Verhältnis zwischen dem Pensionisten und seiner Tante sei in den Jahren vor deren Tod distanziert und konfliktbeladen gewesen.
Gemeinsam mit seiner 83-jährigen Mutter soll der Angeklagte beschlossen haben, ein weiteres Testament zu verfassen - selbstverständlich diesmal zu seinen Gunsten.
Handschriftlich zu Papier gebracht wurde die Fälschung von der betagten Mutter des Angeklagten, die über ein ähnliches Schriftbild wie ihre verstorbene Schwägerin verfügte.
Das neue Testament wies den 56-Jährigen als Alleinerben aus. Der Cousin habe keine Ansprüche mehr, weil er bereits mehrere Grundstücke erhalten habe.
Die 83-Jährige erzählte dazu folgende Geschichte: Ihre Schwägerin habe ihr das Testament im August 2002 übergeben, weil sie wollte, dass auch der 56-Jährige etwas erbe. Erst nach dem Tod der Tante sollte der Neffe davon erfahren.
Am 3. März 2003 wurde nun der mutmaßliche Erbe mit dem neuen Testament am Bezirksgericht vorstellig und gab gleich eine Erbantrittserklärung ab.
Der Cousin akzeptierte das allerdings nicht und leitete eine Erbrechtsklage ein.
Der Pensionist wurde wegen Betrugs angeklagt, leugnete die Tat und wollte vor Gericht auch nicht aussagen.
Die Richterin sprach ihn schuldig und verurteilte ihn zu 24 Monaten Freiheitsstrafe, davon zwei Monate unbedingt.
Der Angeklagte befinde sich in einer prekären finanziellen Situation, die Version der Mutter sei unglaubwürdig und es sei auffällig, dass das Testament plötzlich auftauchte, nachdem der Angeklagte Akteneinsicht genommen hatte.
"Das falsche Testament nützt nur Ihnen, sonst würden Sie nichts erben", hielt die Richterin dem Angeklagten vor. Für sie stehe fest, dass er die Tat begangen habe.
Das Urteil solle ihm vor Augen führen, "welche verwerfliche Straftat Sie begangen haben", sagte die Richterin.