Blaues Auge am Betriebsausflug

Die Belegschaft eines steirischen Unternehmens ließ es sich bei einem Betriebsausflug im burgenländischen Seewinkel im September 2006 richtig gut gehen.

Am Freitagabend stand ein Spanferkelessen am Programm. Es wurde geschmaust und getrunken, ein richtiger "Mulatschag". Einige Kolleginnen und Kollegen wollten dann noch mit dem Taxi zu einem Fest in einer anderen Ortschaft fahren.

Plötzlich gerieten zwei Männer in Streit. Es ging ums Zimmer für die Nächtigung.

"Eine Kollegin sagte noch: Ihr seid ja erwachsene Menschen, hört's auf mit dem Blödsinn!", erinnerte sich eine Augenzeugin.

Eine andere hatte beobachtet, dass sich die Herren "am Gewand packten".

Dann seien die Männer ums Hauseck verschwunden.

Was dort passierte, sahen nur die beiden Beteiligten.

Das Opfer sagte: "Er drohte mir, er werde mir den Kopf abhacken!" Dann soll der 62-jährige Angeklagte seinem Kontrahenten einen Faustschlag aufs Auge verpasst haben.

"Ich hätte 15 Zeugen bringen können, die nichts gesehen haben!", beteuerte der Angeklagte seine Unschuld.

Das Opfer erklärte: "Er ist mir ums Hauseck gefolgt, sodass den Faustschlag niemand sehen konnte."

"Am nächsten Tag am Schiff hatte der Kollege ein leicht rotes Auge", berichtete eine Zeugin.

Zunächst wollte der Verletzte den Vorfall gar nicht bis zur Gerichtsverhandlung eskalieren lassen. "Als aber mein Auge immer blauer wurde, fuhr ich ins Spital", hatte der Mann zu Protokoll gegeben. Dort war wegen der Körperverletzung Anzeige erstattet worden.

"Wenn Sie einen Fehler gemacht haben, wäre es besser für Sie, wenn Sie es zugeben", riet die Richterin dem Angeklagten, der ohne Anwalt erschienen war. Das Opfer habe eine sehr glaubwürdigen Eindruck gemacht.

"Ich kann nichts gestehen, was nicht war", murrte der bislang unbescholtene 62-Jährige.

Die Richterin verurteilte ihn wegen leichter Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu vier Monaten Freiheitsstrafe. An das Opfer musste der Angeklagte 200 Euro Schmerzensgeld bezahlen.