"Bin eh bei der Polizei!"
Ein 59-jähriger Verkehrsrowdy überholte riskant, schikanierte ein Ehepaar und gab sich als Polizist aus. 1600 Euro Geldstrafe wegen Amtsanmaßung.
"Wir waren am Weg zum Einkaufen", erinnerte sich die 34-jährige Beifahrerin an die Fahrt am 2. Februar 2007. Ihr 35-jähriger Gatte, ein KFZ-Mechaniker, saß am Steuer.
"Plötzlich sehe ich im Rückspiegel, dass kurz vor einer unübersichtlichen Kurve ein Auto schnell näher kam", berichtete der KFZ-Mechaniker vor Gericht. "Kurz vor der Kurve begann der Lenker zu überholen. Ich habe ihn angeblinkt, weil ich mir gefährdet vorkam. An dieser Stelle kann man einfach nicht überholen!"
"Ich bin sehr erschrocken", ergänzte seine Gattin. "Es ist viel Verkehr auf dieser Straße. Ich habe nur gedacht, hoffentlich kommt uns keiner entgegen."
Nach dem riskanten Überholmanöver lenkte der Fahrer abrupt zurück und setzte sich vor das Ehepaar. Mit provozierenden 60km/h ging es weiter bis in die nächste Ortschaft.
Bei einer Verkehrsinsel hielt er sein Auto an und hinderte dadurch das Ehepaar am Weiterfahren.
"Das stimmt", gab der 59-jährige Angeklagte, ein Vertragsbediensteter, zu. "Ich bin stehengeblieben, weil hinter mir mit Fernlicht nachgefahren wurde. Ich wollte nur nach dem Grund fragen."
Er stieg aus und begann mit dem KFZ-Mechaniker zu diskutieren. "Meine Frau sagte, wir rufen die Polizei", schilderte dieser den weiteren Verlauf.
Darauf antwortete der Vertragsbedienstete: "Das ist kein Problem, ich bin eh bei der Polizei", und zeigte kurz einen blauen Ausweis.
Danach forderte er: "Führerschein, Papiere..."
"So verhält sich ein normaler Autofahrer nicht!", ermahnte der Richter den Angeklagten, der zu Beginn des Prozesses jede Schuld abgestritten hatte.
Erst im Laufe der Einvernahme erkannte er: "Das war vielleicht ein Fehler."
"Ich sagte, ich gebe ihm meine Daten nicht", berichtete der KFZ-Mechaniker weiter. "Ich hatte schon das Handy in der Hand, um die Polizei zu verständigen. Da sagte er: Wenn ich nicht die Gosch'n halt', haut er mir eine in die Papp'n!"
Soweit kam es nicht. Das Ehepaar fuhr schließlich zur nächstgelegenen Polizeiinspektion und erstattete Anzeige.
Der Vertragsbedienstete wurde wegen Amtsanmaßung zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das "Schneiden und Abbremsen" vor dem Auto des Ehepaares wertete der Richter nicht als vorsätzliche sondern als fahrlässige Verhaltensweise. Daher erfolgte zum Vorwurf der Nötigung ein Freispruch.
"Wir waren am Weg zum Einkaufen", erinnerte sich die 34-jährige Beifahrerin an die Fahrt am 2. Februar 2007. Ihr 35-jähriger Gatte, ein KFZ-Mechaniker, saß am Steuer.
"Plötzlich sehe ich im Rückspiegel, dass kurz vor einer unübersichtlichen Kurve ein Auto schnell näher kam", berichtete der KFZ-Mechaniker vor Gericht. "Kurz vor der Kurve begann der Lenker zu überholen. Ich habe ihn angeblinkt, weil ich mir gefährdet vorkam. An dieser Stelle kann man einfach nicht überholen!"
"Ich bin sehr erschrocken", ergänzte seine Gattin. "Es ist viel Verkehr auf dieser Straße. Ich habe nur gedacht, hoffentlich kommt uns keiner entgegen."
Nach dem riskanten Überholmanöver lenkte der Fahrer abrupt zurück und setzte sich vor das Ehepaar. Mit provozierenden 60km/h ging es weiter bis in die nächste Ortschaft.
Bei einer Verkehrsinsel hielt er sein Auto an und hinderte dadurch das Ehepaar am Weiterfahren.
"Das stimmt", gab der 59-jährige Angeklagte, ein Vertragsbediensteter, zu. "Ich bin stehengeblieben, weil hinter mir mit Fernlicht nachgefahren wurde. Ich wollte nur nach dem Grund fragen."
Er stieg aus und begann mit dem KFZ-Mechaniker zu diskutieren. "Meine Frau sagte, wir rufen die Polizei", schilderte dieser den weiteren Verlauf.
Darauf antwortete der Vertragsbedienstete: "Das ist kein Problem, ich bin eh bei der Polizei", und zeigte kurz einen blauen Ausweis.
Danach forderte er: "Führerschein, Papiere..."
"So verhält sich ein normaler Autofahrer nicht!", ermahnte der Richter den Angeklagten, der zu Beginn des Prozesses jede Schuld abgestritten hatte.
Erst im Laufe der Einvernahme erkannte er: "Das war vielleicht ein Fehler."
"Ich sagte, ich gebe ihm meine Daten nicht", berichtete der KFZ-Mechaniker weiter. "Ich hatte schon das Handy in der Hand, um die Polizei zu verständigen. Da sagte er: Wenn ich nicht die Gosch'n halt', haut er mir eine in die Papp'n!"
Soweit kam es nicht. Das Ehepaar fuhr schließlich zur nächstgelegenen Polizeiinspektion und erstattete Anzeige.
Der Vertragsbedienstete wurde wegen Amtsanmaßung zu 1600 Euro Geldstrafe verurteilt. Das "Schneiden und Abbremsen" vor dem Auto des Ehepaares wertete der Richter nicht als vorsätzliche sondern als fahrlässige Verhaltensweise. Daher erfolgte zum Vorwurf der Nötigung ein Freispruch.