"Spielsucht größer als Vernunft"
Wenn ein Spielsüchtiger als Angestellter eines Wettbüros arbeitet, ist Ärger quasi vorprogrammiert.
Auch ein 28-jähriger gelernter Maurer tappte in die Glücksspielfalle. Im Juli 2006 richtete er bei seinem Arbeitgeber, einem Wettbüro, einen Schaden von 5558 Euro an.
Am 12. Juli 2006 hatte der Beschuldigte Nachtdienst in dem Wettlokal. Viel war nicht los, also blieb Zeit, um selbst das Glück herauszufordern.
"Ich habe auf Hunderennen gewettet", erinnerte sich der Beschuldigte an seine Strategie in dieser Nacht. 3658 Euro waren weg wie nichts. Den flöten gegangenen Einsatz legte der Wettbüro-Angestellte allerdings nicht in die Kassa.
"Ich wollte das Geld wieder zurückgewinnen und lud deshalb eine Spielkarte mehrfach mit Geldbeträgen auf", berichtete der Mann vor Gericht.
Die Pechsträhne riss nicht ab. 1000 Euro verlor er beim Roulette-Spiel, danach 500 Euro und zweimal 200 Euro.
"Die Spielsucht war größer als die Vernunft", gab der Beschuldigte zu.
Er habe seinen Fehltritt jedoch gleich am nächsten Tag dem Vorgesetzten gemeldet. Die verspielten 5558 Euro konnte er nicht zurückzahlen, er verlor sofort seinen Job und 500 Euro seines Lohns wurden einbehalten.
Der Differenzbetrag wurde am Zivilrechtsweg von dem Beschuldigten eingefordert, der allerdings nur 700 Euro Arbeitslosengeld bezog, bereits auf einem Schuldenberg von 20.000 Euro saß und überdies laufend wegen Unterhaltspflichtverletzungen belangt wurde.
Das Urteil lautete: Acht Monate Freiheitsstrafe bedingt wegen Veruntreuung. Mildernd rechnete der Richter dem bereits vorbestraften Beschuldigten an, dass dieser seine Straftaten dem Arbeitgeber gleich gemeldet hatte.
Auch ein 28-jähriger gelernter Maurer tappte in die Glücksspielfalle. Im Juli 2006 richtete er bei seinem Arbeitgeber, einem Wettbüro, einen Schaden von 5558 Euro an.
Am 12. Juli 2006 hatte der Beschuldigte Nachtdienst in dem Wettlokal. Viel war nicht los, also blieb Zeit, um selbst das Glück herauszufordern.
"Ich habe auf Hunderennen gewettet", erinnerte sich der Beschuldigte an seine Strategie in dieser Nacht. 3658 Euro waren weg wie nichts. Den flöten gegangenen Einsatz legte der Wettbüro-Angestellte allerdings nicht in die Kassa.
"Ich wollte das Geld wieder zurückgewinnen und lud deshalb eine Spielkarte mehrfach mit Geldbeträgen auf", berichtete der Mann vor Gericht.
Die Pechsträhne riss nicht ab. 1000 Euro verlor er beim Roulette-Spiel, danach 500 Euro und zweimal 200 Euro.
"Die Spielsucht war größer als die Vernunft", gab der Beschuldigte zu.
Er habe seinen Fehltritt jedoch gleich am nächsten Tag dem Vorgesetzten gemeldet. Die verspielten 5558 Euro konnte er nicht zurückzahlen, er verlor sofort seinen Job und 500 Euro seines Lohns wurden einbehalten.
Der Differenzbetrag wurde am Zivilrechtsweg von dem Beschuldigten eingefordert, der allerdings nur 700 Euro Arbeitslosengeld bezog, bereits auf einem Schuldenberg von 20.000 Euro saß und überdies laufend wegen Unterhaltspflichtverletzungen belangt wurde.
Das Urteil lautete: Acht Monate Freiheitsstrafe bedingt wegen Veruntreuung. Mildernd rechnete der Richter dem bereits vorbestraften Beschuldigten an, dass dieser seine Straftaten dem Arbeitgeber gleich gemeldet hatte.