Scharmützel am Straßenrand

Ein Sommerabend Ende August 2006, ländliche Straße, leider keine reine Idylle.

Zwei Autofahrer treffen aufeinander. Der eine, 29 Jahre alt, sitzt in einem PKW mit ungarischem Kennzeichen.

Der andere, ein 21-jähriger Soldat, fährt hinter ihm und ärgert sich. "Seine Fahrweise hat mich extrem gestört!", sagte er vor Gericht.

"Wahrscheinlich hat er sich aufgeregt, weil ich nur 90 gefahren bin", meinte der andere.

Es folgt: Wechselweises Überholen, Abbremsen vor dem überholten Fahrzeug, Aufblenden.

Und dann: Bei einer Busstation fahren beide Lenker rechts ran.

Showdown am Straßenrand.

"Er steigt aus, nimmt die Pistole, repetiert durch - vom Fernsehen kenne ich das Geräusch, Tschack-Tschack - und hält mir die Pistole an", berichtete der 29-Jährige. "Scheiß-Ungar", soll der Soldat zu ihm gesagt haben, "i blas' di um!"

Der Soldat bestritt, eine Pistole in der Hand gehalten zu haben. Vielleicht habe sein Kontrahent das Handy, mit dem er kurz zuvor mit seiner Freundin telefoniert haben will, mit einer Waffe verwechselt?

"Es war ein kurzes Gespräch", beschrieb der Soldat die Situation. "Er ist relativ nah auf mich zugekommen. Deshalb habe ich gesagt, dass ich ihm eine prack' oder anrauch'."

Der andere habe sich über seine Fahrweise aufgeregt, so der Soldat. "Wobei ich der Meinung war, meine Fahrweise war in Ordnung."

"Ich habe geglaubt, es ist aus", sagte der 29-Jährige. Richtig Panik habe er gehabt.

Er könne es zu "100 Prozent beschwören", dass der Soldat, damals in Uniform, eine Pistole und nicht ein Mobiltelefon in der Hand hatte.

Der geschockte Lenker speicherte die Nummerntafel des Kontrahenten am Handy ein und fuhr zum nächsten Polizeiposten.

Die Polizei hielt wenig später Nachschau im Auto des Soldaten, der bereits bei seiner Freundin angekommen war, fand jedoch keine Waffe.

Die Richterin sprach den 21-Jährigen der gefährlichen Drohung schuldig und verurteilte ihn zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. "Für mich war die Aussage des Zeugen glaubwürdiger", sagte sie.

Zum Abschied gab die Richterin dem Angeklagten und dem Zeugen noch die Moral von der Geschicht' mit auf den Weg: "Man fährt nie an den Straßenrand, auch wenn man sich noch so ärgert!"