Mit EU-Projekt "ins Schwimmen gekommen"
"Ich habe es total unterschätzt", gab ein 47-jähriger Unternehmer zerknirscht vor dem Schöffensenat zu. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen schweren Betruges im Zusammenhang mit einem EU-Sozialprojekt angeklagt. Schaden: Mehr als 100.000 Euro.
Als Angestellter eines Sozialvereins hatte der 47-Jährige bereits Erfahrung mit Förderprojekten. 1999 machte er sich selbstständig und startete ein Projekt mit dem Ziel, die Frauenbeschäftigung in strukturschwachen Regionen zu erhöhen.
Die Idee war, mit EU-Fördergeld rund 300 Mikroprojekte zu unterstützen. Das Budget betrug eine Million Euro, 85% der Kosten sollten gefördert werden, 15% als Eigenmittel aus anderen Quellen aufgebracht werden.
Das Projekt lief jedoch komplett aus dem Ruder. "Im Schlussbericht hat der Angeklagte im Jahr 2002 nicht die tatsächlichen Ausgaben verzeichnet, sondern höhere Kosten", erklärte die Staatsanwältin. Damit habe sich der Angeklagte zwar nicht selber bereichert, aber seinen Trägerverein retten wollen.
"Zum ersten Mal hat die EU Kommission damals geplant, Förderprojekte über Nicht-Regierungs-Organisationen abzuwickeln", berichtete der gescheiterte Projektleiter. "Man hat versucht, direkt in die Regionen zu gehen, zu jemandem, der in der Lage ist, Fördergelder zu vergeben." Das habe er spannend gefunden.
Er wollte EU-Fördergeld an Personen weiterleiten, die "ihr eigenes kleines Geschäft" gründen. "Wir waren keine Beamte, wir waren Engagierte", blickte der Angeklagte zurück.
Letztlich war er komplett überfordert.
"Ich habe es total unterschätzt, nicht bedacht, um welche Dimensionen es sich handelt", bedauerte der Angeklagte vor Gericht. Er stand vor einem Scherbenhaufen, lebte von der Notstandshilfe und musste 90.000 Euro Schulden abstottern.
"Wir sind am Schluss ins Schwimmen geraten", gab er zu. Die zuletzt durchgeführten Projekte hätten kein Geld mehr bekommen, zum Beispiel einige Frauenvereine, die zum Schluss auf offenen Rechnungen über 79.000 Euro sitzenblieben.
Dafür floss mehr Geld in die Projektverwaltung. "Das Geld ist zerronnen und die Förderwerber sind zum Teil übriggeblieben", hielt die Richterin dem Angeklagten vor.
"Wir hatten ein großes Problem", gab dieser zu. Buchhalterin, Berater, EDV, Miete und sein eigenes Gehalt - die Fixkosten seien hoch gewesen.
Die Staatsanwältin sah die Misere "ambivalent". Der Angeklagte habe ein "sehr tolles Projekt" auf die Beine gestellt, es habe aber "viel Ärger" gegeben.
Was unterm Strich bleibe, so die Staatsanwältin, sei Zorn auf den Angeklagten und auf die Europäische Kommission, weil diese - so die Volksmeinung - "ja an allem schuld" sei.
Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten Misswirtschaft vor, diesem es es egal gewesen, wo welcher Betrag zugeteilt, welches Projekt bezahlt wurde. "Die Buchhaltung war ein Chaos, alles ist aus dem Ruder gelaufen", so die Staatsanwältin.
Am Schluss habe der 47-Jährige falsche Zahlen eingetragen und so getan, als ob er den Förderwerbern alles bezahlt habe, um von der EU die Ausschüttung der Förderung zu erwirken.
Und das sei ein Betrug. "Betrug wird nicht besser, wenn ein paar Leute etwas bekommen haben", sagte die Staatsanwältin und wies nochmals auf den großen Schaden für das Vertrauen in die Institutionen hin.
Der Verteidiger lobte den Idealismus und den Eifer, mit dem sein Mandant an das Projekt herangegangen sei. Der 47-Jährige habe das Projekt nicht "in Ruinen" zurücklassen wollen und sich daher einer "Exit-Strategie" bedient, indem er falsche Beträge eintrug und Gelder von öffentlichen Stellen lukrieren wollte. "Das hat nicht funktioniert", fasste der Verteidiger zusammen.
"Das hat mich meine Ehe und meine Einkommensmöglichkeiten gekostet", zog der bislang unbescholtene Angeklagte ein bitteres Resümee.
Er wurde wegen des Verbrechens des schweren Betruges zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An die Europäische Kommission musste er den Schadensbetrag in der Höhe von 100.267 Euro zurückzahlen.
Als Angestellter eines Sozialvereins hatte der 47-Jährige bereits Erfahrung mit Förderprojekten. 1999 machte er sich selbstständig und startete ein Projekt mit dem Ziel, die Frauenbeschäftigung in strukturschwachen Regionen zu erhöhen.
Die Idee war, mit EU-Fördergeld rund 300 Mikroprojekte zu unterstützen. Das Budget betrug eine Million Euro, 85% der Kosten sollten gefördert werden, 15% als Eigenmittel aus anderen Quellen aufgebracht werden.
Das Projekt lief jedoch komplett aus dem Ruder. "Im Schlussbericht hat der Angeklagte im Jahr 2002 nicht die tatsächlichen Ausgaben verzeichnet, sondern höhere Kosten", erklärte die Staatsanwältin. Damit habe sich der Angeklagte zwar nicht selber bereichert, aber seinen Trägerverein retten wollen.
"Zum ersten Mal hat die EU Kommission damals geplant, Förderprojekte über Nicht-Regierungs-Organisationen abzuwickeln", berichtete der gescheiterte Projektleiter. "Man hat versucht, direkt in die Regionen zu gehen, zu jemandem, der in der Lage ist, Fördergelder zu vergeben." Das habe er spannend gefunden.
Er wollte EU-Fördergeld an Personen weiterleiten, die "ihr eigenes kleines Geschäft" gründen. "Wir waren keine Beamte, wir waren Engagierte", blickte der Angeklagte zurück.
Letztlich war er komplett überfordert.
"Ich habe es total unterschätzt, nicht bedacht, um welche Dimensionen es sich handelt", bedauerte der Angeklagte vor Gericht. Er stand vor einem Scherbenhaufen, lebte von der Notstandshilfe und musste 90.000 Euro Schulden abstottern.
"Wir sind am Schluss ins Schwimmen geraten", gab er zu. Die zuletzt durchgeführten Projekte hätten kein Geld mehr bekommen, zum Beispiel einige Frauenvereine, die zum Schluss auf offenen Rechnungen über 79.000 Euro sitzenblieben.
Dafür floss mehr Geld in die Projektverwaltung. "Das Geld ist zerronnen und die Förderwerber sind zum Teil übriggeblieben", hielt die Richterin dem Angeklagten vor.
"Wir hatten ein großes Problem", gab dieser zu. Buchhalterin, Berater, EDV, Miete und sein eigenes Gehalt - die Fixkosten seien hoch gewesen.
Die Staatsanwältin sah die Misere "ambivalent". Der Angeklagte habe ein "sehr tolles Projekt" auf die Beine gestellt, es habe aber "viel Ärger" gegeben.
Was unterm Strich bleibe, so die Staatsanwältin, sei Zorn auf den Angeklagten und auf die Europäische Kommission, weil diese - so die Volksmeinung - "ja an allem schuld" sei.
Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten Misswirtschaft vor, diesem es es egal gewesen, wo welcher Betrag zugeteilt, welches Projekt bezahlt wurde. "Die Buchhaltung war ein Chaos, alles ist aus dem Ruder gelaufen", so die Staatsanwältin.
Am Schluss habe der 47-Jährige falsche Zahlen eingetragen und so getan, als ob er den Förderwerbern alles bezahlt habe, um von der EU die Ausschüttung der Förderung zu erwirken.
Und das sei ein Betrug. "Betrug wird nicht besser, wenn ein paar Leute etwas bekommen haben", sagte die Staatsanwältin und wies nochmals auf den großen Schaden für das Vertrauen in die Institutionen hin.
Der Verteidiger lobte den Idealismus und den Eifer, mit dem sein Mandant an das Projekt herangegangen sei. Der 47-Jährige habe das Projekt nicht "in Ruinen" zurücklassen wollen und sich daher einer "Exit-Strategie" bedient, indem er falsche Beträge eintrug und Gelder von öffentlichen Stellen lukrieren wollte. "Das hat nicht funktioniert", fasste der Verteidiger zusammen.
"Das hat mich meine Ehe und meine Einkommensmöglichkeiten gekostet", zog der bislang unbescholtene Angeklagte ein bitteres Resümee.
Er wurde wegen des Verbrechens des schweren Betruges zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. An die Europäische Kommission musste er den Schadensbetrag in der Höhe von 100.267 Euro zurückzahlen.