Kunstmaler auf Abwegen
"Zweimal war ich bei den Russen in Gefangenschaft", schilderte der 48-jährige tschetschenische Asylwerber vor Gericht seine Fluchtgründe.
Er leide unter Angstzuständen und wisse oft nicht, was er mache, erzählte der Mann, der in seiner Heimat als Kunstmaler gearbeitet hatte.
Am 28. Februar 2007 sei es ihm, so der Angeklagte, "schlecht gegangen". Deshalb habe er in einer niederösterreichischen Stadt das Hallenbad aufgesucht.
An diesem Tag wurden vier Garderobenkästchen aufgebrochen.
"Ich hatte das Kästchen mit der Nummer 78", berichtete ein Zeuge. Während er sich umzog, habe er den Angeklagten gesehen, der sich mit einem Mann in Lederjacke unterhielt.
Zur Sicherheit steckte der Badegast sein Handy in die Jackentasche und versperrte das Kästchen.
Als er vom Baden zurückkam, war das Kästchen aufgebrochen. Das Handy im Wert von 540 Euro fehlte.
Aufgebrochen waren auch drei weitere Garderobenkästchen.
Einer der betroffenen Badegäste vermisste seinen Autoschlüssel. Aus den beiden anderen Spinden dürfte nichts gestohlen worden sein, weil sich dazu keine Geschädigten meldeten.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte auf der Suche nach einem Autoschlüssel gewesen war.
Dieser begab sich mit dem gestohlenen PKW-Schlüssel auf den Parkplatz vor dem Bad und suchte mit der Fernbedienung nach dem passenden Auto. Ein VW Golf im Wert von 1400 Euro ließ sich öffnen.
Der Asylwerber stieg ein und fuhr so weit, wie ihn die Tankfüllung fahren ließ.
Um 23 Uhr war die Reise auf der Südautobahn bei Villach zu Ende. Der Tank war leer.
Der Autodieb ließ den VW mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf der Autobahn stehen und marschierte zu Fuß in Richtung Klagenfurt. Wenig später wurde er festgenommen.
Offenbar hatte sich der Asylwerber ins Ausland absetzen wollen. In Österreich war nämlich bereits seit einigen Monaten ein Strafverfahren gegen ihn anhängig.
Der Mann hatte von Juli bis November 2006 in Schubhaft gesessen und sich am 6. August 2006 eine Auseinandersetzung mit Polizisten geliefert. Im Nachhinein behauptete er, er sei von den Polizisten geschlagen worden.
Der Asylwerber wurde wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Verleumdung angeklagt und musste sich bei dem schon vor dem Autodiebstahl anberaumten Prozesstermin Anfang März 2007 auch zusätzlich wegen der am 28. Februar 2007 begangenen Straftaten verantworten.
"Ich bin unschuldig!", soll der Asylwerber am 6. August 2006 aus seiner Zelle hinausgeschrien haben. Seine Hände bluteten. Er wollte einen Psychologen sprechen oder den Kommandanten. Als er keine Antwort erhielt, hatte er sich die Venen am rechten Unterarm aufgeschnitten.
"In diesem Zustand bin ich unzurechnungsfähig", sagte der Asylwerber vor Gericht. Trotz angeblicher Erinnerungslücken lieferte er von den folgenden Ereignissen eine detaillierte Schilderung:
"Ich wurde an der Hand gezogen, an eine Wand gedrückt und mit einem Schlagstock auf Stirn und Nase geschlagen", berichtete der Angeklagte. "Es waren viele Schlagstöcke. Der Vorraum war voll mit Beamten."
Einer der Beamten habe ihm einen Fußtritt auf den Kopf versetzt und habe ihm mit dem Fuß den Kopf am Boden fixiert.
"Er hat in seiner Sprache herumgeschrien", erinnerte sich einer der damals anwesenden Polizisten. "In seiner Zelle war einer, der Deutsch konnte. Er sagte, sie wollen Radio, Fernsehen und den aktuellen Verfahrensstand."
Als auch in der Nachbarzelle eine "Pumperei" angefangen habe, habe er Verstärkung angefordert.
Beim Blick durch die Klappe habe er "ein paar Tropfen Blut" gesehen.
Er habe dann den tschetschenischen Schubhäftling aufgefordert, herauszukommen. "Am Gang hat er mit den Händen wild um sich geschlagen. Ein Kollege hat ihn bei der rechten Hand erwischt und zu Boden gedrückt. Es stimmt nicht, dass er misshandelt wurde", sagte der Polizist.
"Der Angeklagte hat etwas provozieren wollen", berichtete ein anderer Polizeibeamter. "Er ist herausgekommen und hat zu wirbeln begonnen. Ich habe geschaut, dass ich keine fang'!"
"Das ist der Beamte, der mich mit dem Fuß auf den Kopf gestoßen hat!", behauptete der Angeklagte. "Niemals werde ich ihn vergessen."
"Ich habe ihn nicht geschlagen", widersprach der Polizist.
"Sie wollten eine Revolution machen", erinnerte sich eine Polizistin, deren Aufgabe es gewesen war, vom Innenhof aus durch ein Fenster in die Zelle zu schauen. "Es hätte ja auch ein Ausbruch über die Mauer sein können", fügte sie hinzu.
Der Amtsarzt, der zu dem blutenden Schubhäftling gerufen worden war, ließ den Mann wegen der Schnittverletzungen am Unterarm ins Krankenhaus einliefern. Außer dieser selbst zugefügten Schnitte seien ihm keine Verletzungen aufgefallen, so der Arzt.
"Wenn jemandem mit dem Schlagstock ins Gesicht geschlagen wird, muss es Prellmarken geben, die nicht zu übersehen sind", erklärte der Mediziner. "Selbst wenn ich Ihnen leicht ins Gesicht schlage, haben Sie eine Rötung", ergänzte er. Eine medizinisch ausgebildete Person könne solche Verletzungsmale erkennen. "Die Rötung ist sofort da, das Hämatom zwei Stunden später."
Wie ein Sachverständiger feststellte, war der Asylwerber zum Zeitpunkt des Radaus im Schubhaftzentrum zurechnungsfähig. Er bestätigte eine posttraumatische Störung.
"Es ist schwer nachvollziehbar, warum man Menschen, die einen Asylantrag stellen, in Haft steckt", wunderte sich der Anwalt des Tschetschenen. Erst im November 2006 sei sein Mandant zum Asylverfahren zugelassen und aus der Schubhaft entlassen worden.
Am dritten Verhandlungstag wurde der Asylwerber schließlich zu allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde er aus der Vorhaft entlassen.
Er leide unter Angstzuständen und wisse oft nicht, was er mache, erzählte der Mann, der in seiner Heimat als Kunstmaler gearbeitet hatte.
Am 28. Februar 2007 sei es ihm, so der Angeklagte, "schlecht gegangen". Deshalb habe er in einer niederösterreichischen Stadt das Hallenbad aufgesucht.
An diesem Tag wurden vier Garderobenkästchen aufgebrochen.
"Ich hatte das Kästchen mit der Nummer 78", berichtete ein Zeuge. Während er sich umzog, habe er den Angeklagten gesehen, der sich mit einem Mann in Lederjacke unterhielt.
Zur Sicherheit steckte der Badegast sein Handy in die Jackentasche und versperrte das Kästchen.
Als er vom Baden zurückkam, war das Kästchen aufgebrochen. Das Handy im Wert von 540 Euro fehlte.
Aufgebrochen waren auch drei weitere Garderobenkästchen.
Einer der betroffenen Badegäste vermisste seinen Autoschlüssel. Aus den beiden anderen Spinden dürfte nichts gestohlen worden sein, weil sich dazu keine Geschädigten meldeten.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Angeklagte auf der Suche nach einem Autoschlüssel gewesen war.
Dieser begab sich mit dem gestohlenen PKW-Schlüssel auf den Parkplatz vor dem Bad und suchte mit der Fernbedienung nach dem passenden Auto. Ein VW Golf im Wert von 1400 Euro ließ sich öffnen.
Der Asylwerber stieg ein und fuhr so weit, wie ihn die Tankfüllung fahren ließ.
Um 23 Uhr war die Reise auf der Südautobahn bei Villach zu Ende. Der Tank war leer.
Der Autodieb ließ den VW mit eingeschalteter Warnblinkanlage auf der Autobahn stehen und marschierte zu Fuß in Richtung Klagenfurt. Wenig später wurde er festgenommen.
Offenbar hatte sich der Asylwerber ins Ausland absetzen wollen. In Österreich war nämlich bereits seit einigen Monaten ein Strafverfahren gegen ihn anhängig.
Der Mann hatte von Juli bis November 2006 in Schubhaft gesessen und sich am 6. August 2006 eine Auseinandersetzung mit Polizisten geliefert. Im Nachhinein behauptete er, er sei von den Polizisten geschlagen worden.
Der Asylwerber wurde wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Verleumdung angeklagt und musste sich bei dem schon vor dem Autodiebstahl anberaumten Prozesstermin Anfang März 2007 auch zusätzlich wegen der am 28. Februar 2007 begangenen Straftaten verantworten.
"Ich bin unschuldig!", soll der Asylwerber am 6. August 2006 aus seiner Zelle hinausgeschrien haben. Seine Hände bluteten. Er wollte einen Psychologen sprechen oder den Kommandanten. Als er keine Antwort erhielt, hatte er sich die Venen am rechten Unterarm aufgeschnitten.
"In diesem Zustand bin ich unzurechnungsfähig", sagte der Asylwerber vor Gericht. Trotz angeblicher Erinnerungslücken lieferte er von den folgenden Ereignissen eine detaillierte Schilderung:
"Ich wurde an der Hand gezogen, an eine Wand gedrückt und mit einem Schlagstock auf Stirn und Nase geschlagen", berichtete der Angeklagte. "Es waren viele Schlagstöcke. Der Vorraum war voll mit Beamten."
Einer der Beamten habe ihm einen Fußtritt auf den Kopf versetzt und habe ihm mit dem Fuß den Kopf am Boden fixiert.
"Er hat in seiner Sprache herumgeschrien", erinnerte sich einer der damals anwesenden Polizisten. "In seiner Zelle war einer, der Deutsch konnte. Er sagte, sie wollen Radio, Fernsehen und den aktuellen Verfahrensstand."
Als auch in der Nachbarzelle eine "Pumperei" angefangen habe, habe er Verstärkung angefordert.
Beim Blick durch die Klappe habe er "ein paar Tropfen Blut" gesehen.
Er habe dann den tschetschenischen Schubhäftling aufgefordert, herauszukommen. "Am Gang hat er mit den Händen wild um sich geschlagen. Ein Kollege hat ihn bei der rechten Hand erwischt und zu Boden gedrückt. Es stimmt nicht, dass er misshandelt wurde", sagte der Polizist.
"Der Angeklagte hat etwas provozieren wollen", berichtete ein anderer Polizeibeamter. "Er ist herausgekommen und hat zu wirbeln begonnen. Ich habe geschaut, dass ich keine fang'!"
"Das ist der Beamte, der mich mit dem Fuß auf den Kopf gestoßen hat!", behauptete der Angeklagte. "Niemals werde ich ihn vergessen."
"Ich habe ihn nicht geschlagen", widersprach der Polizist.
"Sie wollten eine Revolution machen", erinnerte sich eine Polizistin, deren Aufgabe es gewesen war, vom Innenhof aus durch ein Fenster in die Zelle zu schauen. "Es hätte ja auch ein Ausbruch über die Mauer sein können", fügte sie hinzu.
Der Amtsarzt, der zu dem blutenden Schubhäftling gerufen worden war, ließ den Mann wegen der Schnittverletzungen am Unterarm ins Krankenhaus einliefern. Außer dieser selbst zugefügten Schnitte seien ihm keine Verletzungen aufgefallen, so der Arzt.
"Wenn jemandem mit dem Schlagstock ins Gesicht geschlagen wird, muss es Prellmarken geben, die nicht zu übersehen sind", erklärte der Mediziner. "Selbst wenn ich Ihnen leicht ins Gesicht schlage, haben Sie eine Rötung", ergänzte er. Eine medizinisch ausgebildete Person könne solche Verletzungsmale erkennen. "Die Rötung ist sofort da, das Hämatom zwei Stunden später."
Wie ein Sachverständiger feststellte, war der Asylwerber zum Zeitpunkt des Radaus im Schubhaftzentrum zurechnungsfähig. Er bestätigte eine posttraumatische Störung.
"Es ist schwer nachvollziehbar, warum man Menschen, die einen Asylantrag stellen, in Haft steckt", wunderte sich der Anwalt des Tschetschenen. Erst im November 2006 sei sein Mandant zum Asylverfahren zugelassen und aus der Schubhaft entlassen worden.
Am dritten Verhandlungstag wurde der Asylwerber schließlich zu allen Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe, davon zwei Monate unbedingt, verurteilt. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung wurde er aus der Vorhaft entlassen.