Kleckserei beim Nachbarn

Zwischen zwei Nachbarn, die früher gut befreundet gewesen sein sollen, hing der Haussegen schief. Und eines Morgens im Oktober 2006 war das Garagentor des 60-jährigen Nachbarn mit brauner Farbe "verziert".

Tatverdächtig: der 78-jährige Nachbar.

Vor Gericht entspann sich einleitend der folgende Dialog:

Richterin: "Warum sind Sie da?"

Beschuldigter: "Wegen einer Angelegenheit im Rausch."

Richterin: "Was wird Ihnen da vorgeworfen?"

Beschuldigter: "Ich weiß nicht, was der Herr will."

Richterin (ironisch): "Ich sehe, Sie sind bestens informiert... Was haben'S denn gemacht im Rausch?"

Beschuldigter: "Ich weiß nicht..."

Erst als die Richterin ankündigte, ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit des Pensionisten einholen zu wollen, kehrte dessen Erinnerungsvermögen zurück.

Bereits im September 2006 soll er den Zaunsockel des Nachbarn mit Farbe bekleckst haben.

"Das hat er bei mir auch gemacht", verteidigte sich der Beschuldigte. "Er hat's bei mir blau gemacht, ich habe es bei ihm braun gemacht."

"Sehr originell", wunderte sich die Richterin.

"Da war ich ziemlich berauscht", berichtete der Beschuldigte und gab Einblick in seine Trinkgewohnheiten: "In der Früh trinke ich einen Schnaps-Tee und ein Glaserl Bier."

Am 23. Oktober 2006 glaubte der 60-jährige Nachbar seinen Augen nicht trauen zu können. Er wollte gerade sein Enkerl zur Schule führen, als er braune Farbe an seinem Garagentor entdeckte.

"Das gibt's nicht, dass ich das war", empörte sich der Beschuldigte.

Vor der Polizei hatte der Nachbar angegeben, dass er den 78-Jährigen noch mit einem Pinsel in der Hand davongehen sah.

"Das war um halb vier in der Früh! Wie kann er mich da gesehen haben!", ging der Beschuldigte von seiner leugnenden Verantwortung ab und löste damit Belustigung im Gerichtssaal aus.

Ein dritter Vorfall war ebenfalls vom geplagten Nachbarn zu Protokoll gebracht worden.

Im August 2006 soll sich der 78-Jährige mit einem Gartenheindl, einer kleinen Hacke, vor ihm am Gehsteig aufgebaut, die Hand zum Schlag erhoben und ihn einen "Räuber und Verbrecher" geschimpft haben. Sichtlich alkoholisiert soll der Pensionist damals gedroht haben: "Ich werde dich niederhauen!"

Vor Gericht konnte sich der Beschuldigte an diesen Vorfall nicht mehr erinnern.

"Ich will sonst nichts, als dass du eine Ruhe gibst", forderte das Opfer der Attacken im Gerichtssaal von seinem Nachbar. "Du aber auch", konterte dieser. "Ich tu eh nichts!", sagte der 60-Jährige.

"Sie bleiben in Ihrem Haus, er in seinem!", trug die Richterin dem Beschuldigten auf. "Sie malen nichts an! Sie schimpfen nicht! Dann werden Sie in Zukunft gut miteinander auskommen."

Schließlich konnte sich der Beschuldigte zu einer Entschuldigung durchringen. Er zahlte 144 Euro für das beschädigte Tor und 200 Euro für den Privatbeteiligtenvertreter und erfüllte damit die Voraussetzungen für einen Außergerichtlichen Tatausgleich. Das Verfahren wurde eingestellt.