Fünf Jahre Haft für Tankstellenraub
Zuerst habe er geglaubt, sagte der Tankwart vor Gericht, es sei ein Spaß. Dann habe der schmächtige Mann mit der Sturmhaube vor dem Gesicht und der Pistole in der Hand gerufen: "Geld her!"
In diesem Moment sei ihm klar geworden: "Hoppla! Das ist kein Spaß!"
Am 23. Jänner 2006 hatte ein damals 30-jähriger Mann eine Tankstelle im Burgenland überfallen. Danach setzte sich der gebürtige Türke ins Ausland ab, wurde per internationalem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben und in Deutschland verhaftet.
Vor Gericht schilderte der Angeklagte im April 2007 seine triste Lage. Er sei vor dem Raubüberfall bereits ein halbes Jahr arbeitslos gewesen, habe 5000 Euro Schulden gehabt und kurz vor dem Rauswurf aus der Wohnung gestanden.
Seine Freundin, die als Prostituierte arbeitete, habe gedroht, ihn zu verlassen.
Am 23. Jänner 2006 besuchte er die burgenländische Tankstelle bereits am frühen Nachmittag. Er trank einen Kaffee und plauderte in der angeschlossenen Werkstatt mit einem Landsmann.
"Am Abend kam mir der Einfall, dass ich die Tankstelle überfallen könnte", berichtete der Angeklagte. Er fuhr wieder ins Burgenland.
Die Sturmhaube mit den Sehschlitzen habe er immer im Auto. "Weil mir so kalt ist", sagte der 30-Jährige.
Im Auto habe er noch überlegt: "Soll ich oder soll ich nicht."
Dann habe er die Plastikspritzpistole genommen, die er auf einem Flohmarkt gekauft hatte und seinem Neffen schenken wollte, habe den Tankstellen-Shop betreten, die Pistole hingehalten und "Geld her!" gesagt.
"Man hat sehen können, dass die Waffe aus Metall ist", widersprach der Tankwart dieser Schilderung. "Es kann keine Spielzeugpistole aus Plastik gewesen sein."
Eineinhalb Meter vor ihm sei der Räuber gestanden, berichtete der Tankwart. Er habe genau in die Mündung der Pistole geblickt. Als er in die Geldlade greifen wollte, habe der maskierte Mann mit der Pistole auf seine Geldtasche gezeigt. "Da war das Geld sowohl vom Tanken als auch vom Shop drinnen."
Die gesamte Tageslosung in Höhe von 5900 Euro sollen abhanden gekommen sein.
"Beim Heimfahren zählte ich das Geld: 2873 Euro waren drin", behauptete der Angeklagte.
In der Küche seiner Wohnung will er dann die getragene Kleidung, die Sturmhaube, die Kellnerbrieftasche und die Plastikspritzpistole verbrannt haben. Gutachter prüften die Brandreste und fanden keine Hinweise auf ein Material, das einer Plastikspritzpistole zugeordnet werden könnte.
Beim Raubprozess, der vor Geschworenen stattfand, schwenkte der Angeklagte um und sprach plötzlich von zwei Verbrennungsvorgängen. Er habe zuerst die Schuhe und die Spritzpistole verbrannt, die Asche dann entnommen und im Keller in einer Mülltonne entsorgt. Erst dann habe er die übrigen Kleidungsstücke und die Geldbörse verbrannt.
"Das muss ja bestialisch gestunken haben!", wunderte sich der Vorsitzende des Richtersenats.
Durch den Überfall habe er einen Schock erlitten, sagte der Tankwart. Angesichts der Waffe habe er "Todesangst verspürt". Er habe einen Weinkrampf bekommen.
Währenddessen war der Räuber mit der Beute auf den Parkplatz gelaufen und dort auf einen Gast gestoßen, der in der Pension hinter der Tankstelle nächtigen wollte.
"Ich hörte die Tür tuschen, dann ist da ein Mann mit Wollmütze über dem Gesicht und Pistole in der Hand gestanden", erinnerte sich der Passant.
"Wie er bei mir vorbeigelaufen ist, hat er gerufen: Hände hoch!"
"Und haben Sie die Hände hochgenommen?", erkundigte sich der Richter.
"Nein, weil ich sie eingesteckt hatte", gab der Zeuge bekannt.
Dann sei der Tankwart herausgestürzt und habe gerufen: "Überfall! Überfall!"
Hinsichtlich des Strafmaßes macht es einen großen Unterschied, ob ein Raub mit einer echten Waffe oder einer Spritzpistole begangen wird.
Ein schwerer Raub unter Verwendung einer echten Pistole wird mit fünf bis fünfzehn Jahren Haft bestraft.
Für einen einfachen Raub drohen dem Täter nur ein bis zehn Jahre Haft.
Schreckschusspistolen werden juristisch als echte Waffe qualifiziert.
Die Geschworenen entschieden mit acht zu null Stimmen, dass der Angeklagte eine Schreckschusspistole benutzt und damit einen schweren Raub begangen hatte. Das Strafmaß wurde mit fünf Jahren festgesetzt.
In diesem Moment sei ihm klar geworden: "Hoppla! Das ist kein Spaß!"
Am 23. Jänner 2006 hatte ein damals 30-jähriger Mann eine Tankstelle im Burgenland überfallen. Danach setzte sich der gebürtige Türke ins Ausland ab, wurde per internationalem Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben und in Deutschland verhaftet.
Vor Gericht schilderte der Angeklagte im April 2007 seine triste Lage. Er sei vor dem Raubüberfall bereits ein halbes Jahr arbeitslos gewesen, habe 5000 Euro Schulden gehabt und kurz vor dem Rauswurf aus der Wohnung gestanden.
Seine Freundin, die als Prostituierte arbeitete, habe gedroht, ihn zu verlassen.
Am 23. Jänner 2006 besuchte er die burgenländische Tankstelle bereits am frühen Nachmittag. Er trank einen Kaffee und plauderte in der angeschlossenen Werkstatt mit einem Landsmann.
"Am Abend kam mir der Einfall, dass ich die Tankstelle überfallen könnte", berichtete der Angeklagte. Er fuhr wieder ins Burgenland.
Die Sturmhaube mit den Sehschlitzen habe er immer im Auto. "Weil mir so kalt ist", sagte der 30-Jährige.
Im Auto habe er noch überlegt: "Soll ich oder soll ich nicht."
Dann habe er die Plastikspritzpistole genommen, die er auf einem Flohmarkt gekauft hatte und seinem Neffen schenken wollte, habe den Tankstellen-Shop betreten, die Pistole hingehalten und "Geld her!" gesagt.
"Man hat sehen können, dass die Waffe aus Metall ist", widersprach der Tankwart dieser Schilderung. "Es kann keine Spielzeugpistole aus Plastik gewesen sein."
Eineinhalb Meter vor ihm sei der Räuber gestanden, berichtete der Tankwart. Er habe genau in die Mündung der Pistole geblickt. Als er in die Geldlade greifen wollte, habe der maskierte Mann mit der Pistole auf seine Geldtasche gezeigt. "Da war das Geld sowohl vom Tanken als auch vom Shop drinnen."
Die gesamte Tageslosung in Höhe von 5900 Euro sollen abhanden gekommen sein.
"Beim Heimfahren zählte ich das Geld: 2873 Euro waren drin", behauptete der Angeklagte.
In der Küche seiner Wohnung will er dann die getragene Kleidung, die Sturmhaube, die Kellnerbrieftasche und die Plastikspritzpistole verbrannt haben. Gutachter prüften die Brandreste und fanden keine Hinweise auf ein Material, das einer Plastikspritzpistole zugeordnet werden könnte.
Beim Raubprozess, der vor Geschworenen stattfand, schwenkte der Angeklagte um und sprach plötzlich von zwei Verbrennungsvorgängen. Er habe zuerst die Schuhe und die Spritzpistole verbrannt, die Asche dann entnommen und im Keller in einer Mülltonne entsorgt. Erst dann habe er die übrigen Kleidungsstücke und die Geldbörse verbrannt.
"Das muss ja bestialisch gestunken haben!", wunderte sich der Vorsitzende des Richtersenats.
Durch den Überfall habe er einen Schock erlitten, sagte der Tankwart. Angesichts der Waffe habe er "Todesangst verspürt". Er habe einen Weinkrampf bekommen.
Währenddessen war der Räuber mit der Beute auf den Parkplatz gelaufen und dort auf einen Gast gestoßen, der in der Pension hinter der Tankstelle nächtigen wollte.
"Ich hörte die Tür tuschen, dann ist da ein Mann mit Wollmütze über dem Gesicht und Pistole in der Hand gestanden", erinnerte sich der Passant.
"Wie er bei mir vorbeigelaufen ist, hat er gerufen: Hände hoch!"
"Und haben Sie die Hände hochgenommen?", erkundigte sich der Richter.
"Nein, weil ich sie eingesteckt hatte", gab der Zeuge bekannt.
Dann sei der Tankwart herausgestürzt und habe gerufen: "Überfall! Überfall!"
Hinsichtlich des Strafmaßes macht es einen großen Unterschied, ob ein Raub mit einer echten Waffe oder einer Spritzpistole begangen wird.
Ein schwerer Raub unter Verwendung einer echten Pistole wird mit fünf bis fünfzehn Jahren Haft bestraft.
Für einen einfachen Raub drohen dem Täter nur ein bis zehn Jahre Haft.
Schreckschusspistolen werden juristisch als echte Waffe qualifiziert.
Die Geschworenen entschieden mit acht zu null Stimmen, dass der Angeklagte eine Schreckschusspistole benutzt und damit einen schweren Raub begangen hatte. Das Strafmaß wurde mit fünf Jahren festgesetzt.