"Das ist gut trainiert!"
Auf den Diebstahl von Lederjacken und teurer Bettwäsche-Sets hatte sich ein 42-jähriger slowakischer Staatsbürger spezialisiert.
Der Geschäftsleiter eines Textilgeschäfts hatte im März 2007 extra seinen Laptop zum Prozess mitgebracht. Er zeigte dem Richter, der Beisitzerin, den Schöffen, dem Staatsanwalt und dem Angeklagten sowie dessen Anwalt ein Video, das ein Jahr zuvor von der Überwachungskamera in seinem Geschäft aufgenommen worden war.
"Da sieht man Sie beim Einpacken von Lederjacken! Das ist kein ganz schlechter Beweis", freute sich der Staatsanwalt.
Und der Richter erklärte: "Das Video zeigt, wie Sie äußerst professionell zwei Lederjacken unter dem Mantel verstecken und das Geschäft verlassen."
"Da ist viel Fingerfertigkeit dabei, das ist gut trainiert", fügte der Richter hinzu.
"Das war ich", gab der Angeklagte zu, der kurz zuvor noch beteuert hatte, in dem Textilgeschäft nichts gestohlen sondern gemeinsam mit seiner Frau und seinen Kindern "Ledersachen" eingekauft zu haben.
"Wenn Ausverkauf ist, dann ist es wesentlich billiger als bei uns in der Slowakei", erklärte der Angeklagte, der monatlich 400 Euro verdiente und bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war.
In einem Möbelgeschäft soll der Mann 26 Marken-Bettwäschesets im Wert von 4500 Euro gestohlen haben.
"Er war sehr oft im Geschäft", erinnerte sich eine Mitarbeiterin genau an den Angeklagten. "Er hat mich immer gefragt, wo die Joop Bettwäsche ist."
Der Angeklagte sei jedesmal adrett mit Anzug und Mantel bekleidet gewesen und habe nie etwas gekauft.
"Bei uns wird viel gestohlen, deshalb gehe ich immer meine Runden", berichtete die Mitarbeiterin. Sie habe "ein Gespür dafür", wenn ein Kunde die Ware mit unredlichen Absichten in Augenschein nehme. "Aber Handschellen haben Sie keine dabei?", scherzte der Richter.
"Ich sehe genau, was weg ist", informierte die Verkäuferin. "Das ist ja eine teure Bettwäsche! Ich muss dafür geradestehen."
Auch in einem Modegeschäft war der Angeklagte mehrfach beobachtet worden. "Der Herr war am 17. März 2006 mit einem weiten grauen Mantel im Geschäft", berichtete eine Mitarbeiterin. Eine Stunde später stellten sie und ihre Kolleginnen fest, dass zwei Marken-Lederjacken fehlten. Andere Kunden kämen als Diebe nicht in Frage.
Und ihr Vorgesetzter fügte hinzu: "Der Herr ist uns schon sehr lange in unseren Filialen bekannt, in einer Filiale hatte er bereits Lokalverbot."
Man habe dem Angeklagten aber trotz installierter Überwachungskameras nie einen Diebstahl beweisen können.
Am 2. Jänner 2007 war der Slowake nach dem Diebstahl eines Kashmirpullovers in einem weiteren Modegeschäft verhaftet worden.
"Alles, was nicht beweisbar war, fällt weg", fasste der Anwalt des Angeklagten am Ende des Prozesses zusammen. Von einem ursprünglich angeklagten Gesamtwert des Diebsguts in Höhe von 10.000 Euro seien nur 2000 Euro übriggeblieben.
Der Schöffensenat verurteilte den Ladendieb zu 1,5 Jahren Haft. "Wir konnten uns ein Bild von der professionellen Vorgangsweise des Angeklagten machen", sagte der Richter. Der Mann sei bei seinen Aktivitäten beobachtet worden und habe die Gelegenheit gehabt, jene Textilien mitzunehmen, die danach als verschwunden gemeldet worden waren. Außerdem sei der Angeklagte bereits einmal wegen ähnlicher Delikte zu einem Jahr Haft verurteilt wroden.
Der Slowake nahm das Urteil an.
Der Geschäftsleiter eines Textilgeschäfts hatte im März 2007 extra seinen Laptop zum Prozess mitgebracht. Er zeigte dem Richter, der Beisitzerin, den Schöffen, dem Staatsanwalt und dem Angeklagten sowie dessen Anwalt ein Video, das ein Jahr zuvor von der Überwachungskamera in seinem Geschäft aufgenommen worden war.
"Da sieht man Sie beim Einpacken von Lederjacken! Das ist kein ganz schlechter Beweis", freute sich der Staatsanwalt.
Und der Richter erklärte: "Das Video zeigt, wie Sie äußerst professionell zwei Lederjacken unter dem Mantel verstecken und das Geschäft verlassen."
"Da ist viel Fingerfertigkeit dabei, das ist gut trainiert", fügte der Richter hinzu.
"Das war ich", gab der Angeklagte zu, der kurz zuvor noch beteuert hatte, in dem Textilgeschäft nichts gestohlen sondern gemeinsam mit seiner Frau und seinen Kindern "Ledersachen" eingekauft zu haben.
"Wenn Ausverkauf ist, dann ist es wesentlich billiger als bei uns in der Slowakei", erklärte der Angeklagte, der monatlich 400 Euro verdiente und bereits mehrfach einschlägig vorbestraft war.
In einem Möbelgeschäft soll der Mann 26 Marken-Bettwäschesets im Wert von 4500 Euro gestohlen haben.
"Er war sehr oft im Geschäft", erinnerte sich eine Mitarbeiterin genau an den Angeklagten. "Er hat mich immer gefragt, wo die Joop Bettwäsche ist."
Der Angeklagte sei jedesmal adrett mit Anzug und Mantel bekleidet gewesen und habe nie etwas gekauft.
"Bei uns wird viel gestohlen, deshalb gehe ich immer meine Runden", berichtete die Mitarbeiterin. Sie habe "ein Gespür dafür", wenn ein Kunde die Ware mit unredlichen Absichten in Augenschein nehme. "Aber Handschellen haben Sie keine dabei?", scherzte der Richter.
"Ich sehe genau, was weg ist", informierte die Verkäuferin. "Das ist ja eine teure Bettwäsche! Ich muss dafür geradestehen."
Auch in einem Modegeschäft war der Angeklagte mehrfach beobachtet worden. "Der Herr war am 17. März 2006 mit einem weiten grauen Mantel im Geschäft", berichtete eine Mitarbeiterin. Eine Stunde später stellten sie und ihre Kolleginnen fest, dass zwei Marken-Lederjacken fehlten. Andere Kunden kämen als Diebe nicht in Frage.
Und ihr Vorgesetzter fügte hinzu: "Der Herr ist uns schon sehr lange in unseren Filialen bekannt, in einer Filiale hatte er bereits Lokalverbot."
Man habe dem Angeklagten aber trotz installierter Überwachungskameras nie einen Diebstahl beweisen können.
Am 2. Jänner 2007 war der Slowake nach dem Diebstahl eines Kashmirpullovers in einem weiteren Modegeschäft verhaftet worden.
"Alles, was nicht beweisbar war, fällt weg", fasste der Anwalt des Angeklagten am Ende des Prozesses zusammen. Von einem ursprünglich angeklagten Gesamtwert des Diebsguts in Höhe von 10.000 Euro seien nur 2000 Euro übriggeblieben.
Der Schöffensenat verurteilte den Ladendieb zu 1,5 Jahren Haft. "Wir konnten uns ein Bild von der professionellen Vorgangsweise des Angeklagten machen", sagte der Richter. Der Mann sei bei seinen Aktivitäten beobachtet worden und habe die Gelegenheit gehabt, jene Textilien mitzunehmen, die danach als verschwunden gemeldet worden waren. Außerdem sei der Angeklagte bereits einmal wegen ähnlicher Delikte zu einem Jahr Haft verurteilt wroden.
Der Slowake nahm das Urteil an.