80 Millionen vom "russischen Investor"

Ein 24-fach vorbestrafter, vielfach gescheiterter Unternehmer hoffte 2006 aufs große Geld: Über einen Vermittler hätte er an 80 Millionen Euro von einem russischen Investor herankommen wollen.

"Zweimal bin ich nach Larnaka auf Zypern geflogen", berichtete der 54-Jährige bei einem Betrugsprozess im Jahr 2007. "Dort ist die Sache ständig verschleppt worden. Das hat mich nervös gemacht."

Der in seiner Heimat Österreich bei allen Banken kreditunwürdige Ex-Häftling (letzte Entlassung: 15.12.2004) flog wieder nach Hause - ohne Geld.

Dabei war er überzeugt gewesen: "Die 80 Millionen sind für mich sicher in der Hand. 50 für Österreich und 30 für weitere Kleinprojekte."

Neben ihm auf der Anklagebank saß ein Freund (48) des mehrfach wegen Betrugs verurteilten Mannes.

Der 48-Jährige hatte 600.000 Euro Schulden bei der Bank. Damit hatte er vier Reihenhäuser gebaut, leider in Deponienähe, weshalb man seit dem Jahr 2000 vergeblich Käufer suchte.

Sein Freund, der 24-fach vorbestrafte Pleitier, brachte nun vier Hilfsarbeiter ins Spiel. Diese füllten zum Schein Kaufverträge für die Reihenhäuser aus und ließen diese von einem Notar beglaubigen.

Der 48-Jährige wurde mit den Schein-Kaufverträgen bei der Bank vorstellig und bat um einen weiteren Kredit über 400.000 Euro.

Das Geld hätte er dem 54-Jährigen geben sollen. "Um 250.000 Euro hätte ich die Häuser fertiggemacht, mit Gemeinschaftspool, Garagen und Carport", berichtete dieser vor Gericht. Dann wieder erzählte er, dass er "250.000 bis 300.000 Euro für Spesen, Flüge und Versicherungen gebraucht hätte". 400.000 Euro habe er verlangt, "damit man eine Nettosumme herauskriegt".

Seinem Komplizen wiederum hatte er vorgetäuscht, dass er mit den 400.000 Euro von der Bank auf einem zweiten Grundstück ein Gebäude errichten würde. Für die bereits fertigen Reihenhäuser würde er ja gerne 600.000 Euro bezahlen. "Er hatte aber kein Geld, weil er die Finanzierung nicht zusammengebracht hat", sagte der 48-Jährige. Er habe gar nicht gewusst, dass sein Freund 24 Vorstrafen hatte.

Doch die Bank spielte nicht mit. Zuerst sollte der 48-Jährige das noch offene Darlehen über 600.000 Euro zurückzahlen, dann würde man über ein weiteres Projekt sprechen, ließ man den Kreditwerber wissen.

Vorgeworfen wurde dem Hochstapler auch, er habe ein Sachverständigengutachten zum Wert der vier Reihenhäuser gefälscht.

War die Liegenschaft im Juni 2005 noch 380.000 Euro wert, so erfuhr diese auf wundersame Weise bis Mitte 2006 eine Aufwertung auf 1,246 Millionen Euro, wie man im Sachverständigen-Gutachten nachlesen konnte.

"Jeder Handgriff ergibt eine Wertsteigerung", argumentierte der Angeklagte. "Heizung, Fassade, Dach. Und genau da samma."

Er selbst habe das gemacht, mit einem Strohmann als Geschäftsführer.

"Haben Sie einen zertifizierten Abschluss?", wollte der Richter wissen.

"Nein", musste der Angeklagte zugeben. Er sei 20 Jahre in die Abendschule gegangen, habe jedoch keine Befähigung fürs Baugewerbe.

Die Staatsanwaltschaft hatte beide Männer wegen versuchten bzw. vollendeten Betrugs angeklagt. Der 54-Jährige, der während des Prozesszeitraums eine Ersatzfreiheitsstrafe absaß, weil er eine Finanzstrafe nicht hatte zahlen können, bekannte sich nicht schuldig, sein Komplize erklärte: "Ich fühle mich insgeheim nicht schuldig, auf Anraten meines Anwaltes schuldig."

"Haben Sie heute schon Alkohol konsumiert?", fragte die Richterin aufgrund des auffälligen Verhaltens des 48-Jährigen.

"Ja, zwei Stamperl", antwortete dieser.

Ein 53-jähriger Bauhelfer, der ehemals an der zweiten Klasse Hauptschule gescheitert war und danach den Schulbesuch beendet hatte, war am Papier der Chef in jener Firma, die der 54-Jährige nach seiner Haftentlassung 2005 gegründet hatte.

"Das Schriftliche" habe der Angeklagte gemacht, gestand der Bauhelfer vor Gericht. "Meistens wusste ich nicht, was ich da unterschrieb."

Er unterschrieb auch einen der Kaufverträge für ein Reihenhaus. "Ich wollte nie ein Haus kaufen, hätte mir das nie leisten können", erklärte er vor Gericht.

Auch drei andere Arbeiter hatte der Angeklagte überredet, fingierte Kaufverträge zu unterschreiben. Später gaben alle vier eine Rücktrittserklärung ab.

Nach einem langwierigen Prozess und der Befragung vieler Zeugen wurden die beiden Männer von den gegen sie erhobenenen Betrugsvorwürfen im Zweifel freigesprochen. Argument des Schöffensenats: Letzlich habe es keine Geschädigten gegeben...