Rauflustige Frauen
Am 26. Juli 2008 kriegten sich zwei Frauen im wahrsten Sinne in die Haare: Beide waren schon alkoholisiert, als sie vor einer Disco zu raufen begannen.
Eine der rauflustigen Frauen wurde, ebenso wie ihr Lebensgefährte, wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung angezeigt.
Die 27-jährige Frau, ohne Ausbildung und Beschäftigung, ist Mutter von drei Kindern. Ihr 25-jähriger Lebensgefährte, derzeit wegen eines Suchtgiftdeliktes in Strafhaft, ist Vater von zwei dieser drei Kinder.
Eine 18-jährige Besucherin habe im Gastraum „provoziert“, erklärte die 27-jährige Beschuldigte.
Als die beiden Frauen vor der Disco zusammentrafen, kam es zu einer Ranglerei, in deren Verlauf die 27-Jährige der Jüngeren eine Ohrfeige verpasste.
Die Frauen rissen sich gegenseitig an den Haaren. Außerdem sollen die Worte „Hure“ und „Schlampe“ gefallen sein.
Die 18-Jährige behauptete später, sie sei auch vom Lebensgefährten der 27-Jährigen geschlagen worden.
Außerdem will sie eine Drohung gehört haben: „Wenn ich dich wieder vor dem Freibad treffe, bist du hin!“
Die Beschuldigte bestritt, diese Drohung ausgesprochen zu haben.
Ihr Lebensgefährte bekannte sich nicht schuldig: Er habe der Frau keine Ohrfeige verpasst.
Die 18-Jährige ging erst am Nachmittag des nächsten Tages ins Spital. „Warum sind Sie nicht gleich ins Spital gefahren?“, wollte die Richterin wissen.
„Mit zwei Promille? Die hätten eine Freude dort gehabt…“, war die verblüffende Antwort der 18-Jährigen. Festgestellt wurden bei ihr eine Prellung der Nase und der Halswirbelsäule.
Die Richterin sprach den 25-Jährigen von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei.
Seine Lebensgefährtin wurde vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen.
Übrig blieb der Vorwurf der leichten Körperverletzung, diesbezüglich wurde eine Diversion durchgeführt und das Verfahren auf eine Probezeit von zwei Jahren eingestellt.
Eine der rauflustigen Frauen wurde, ebenso wie ihr Lebensgefährte, wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung angezeigt.
Die 27-jährige Frau, ohne Ausbildung und Beschäftigung, ist Mutter von drei Kindern. Ihr 25-jähriger Lebensgefährte, derzeit wegen eines Suchtgiftdeliktes in Strafhaft, ist Vater von zwei dieser drei Kinder.
Eine 18-jährige Besucherin habe im Gastraum „provoziert“, erklärte die 27-jährige Beschuldigte.
Als die beiden Frauen vor der Disco zusammentrafen, kam es zu einer Ranglerei, in deren Verlauf die 27-Jährige der Jüngeren eine Ohrfeige verpasste.
Die Frauen rissen sich gegenseitig an den Haaren. Außerdem sollen die Worte „Hure“ und „Schlampe“ gefallen sein.
Die 18-Jährige behauptete später, sie sei auch vom Lebensgefährten der 27-Jährigen geschlagen worden.
Außerdem will sie eine Drohung gehört haben: „Wenn ich dich wieder vor dem Freibad treffe, bist du hin!“
Die Beschuldigte bestritt, diese Drohung ausgesprochen zu haben.
Ihr Lebensgefährte bekannte sich nicht schuldig: Er habe der Frau keine Ohrfeige verpasst.
Die 18-Jährige ging erst am Nachmittag des nächsten Tages ins Spital. „Warum sind Sie nicht gleich ins Spital gefahren?“, wollte die Richterin wissen.
„Mit zwei Promille? Die hätten eine Freude dort gehabt…“, war die verblüffende Antwort der 18-Jährigen. Festgestellt wurden bei ihr eine Prellung der Nase und der Halswirbelsäule.
Die Richterin sprach den 25-Jährigen von den gegen ihn erhobenen Vorwürfen frei.
Seine Lebensgefährtin wurde vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen.
Übrig blieb der Vorwurf der leichten Körperverletzung, diesbezüglich wurde eine Diversion durchgeführt und das Verfahren auf eine Probezeit von zwei Jahren eingestellt.