Pleite mit Holzhäusern

„Er war der Inhaber der Firma. Auf seine Rechnung hat er sie geführt.“ – Das stand für die Richterin am Ende eines Prozesses klar, der sich über mehrere Monate erstreckt hatte. Es ging um den 37-jährigen Repräsentanten einer Firma, die sich 2005 und 2006 mit dem Verkauf von Kleingartenhäusern befasst hatte.

Der Angeklagte hatte – nach dem Konkurs seines eigenen Betriebes im Juli 2005 – den Bruder seiner Lebensgefährtin überredet, als Strohmann eine neue Firma zu gründen.

Der Angeklagte ließ sich bei dieser Firma anstellen, führte aber in Wahrheit die Geschäfte. „Die finanzielle Situation der beiden war von Anfang an prekär“, heißt es in der Anklageschrift.

Fünf Holzhaus-Projekte wurden fertiggestellt, beim sechsten kam es dramatischen Problemen. 

Der Auftraggeber, ein Wiener, hatte im Sommer und Herbst 2006 rund 56.000 Euro Anzahlung geleistet, mit dem Bau wurde aber erst im Dezember 2006 begonnen, nachdem die Gebietskrankenkasse wegen Zahlungsverzug bereits den Konkursantrag gegen die Errichtungsfirma eingebracht hatte.

Dennoch kassierte der Angeklagte nochmals 18.000 Euro von dem Auftraggeber und hinterließ gegen Ende 2006 ein halbfertiges Holzhaus – der Wiener machte einen Schaden von 41.000 Euro geltend.

Dem Angeklagten wurde zusätzlich vorgeworfen, offiziell ein Gehalt von 800 Euro bezogen, dazu aber 1.200 Euro monatlich „schwarz“ kassiert zu haben.

Außerdem soll er pro Monat 5.000 Euro privat aus der Firma entnommen haben. Das stellte ein Sachverständiger fest, der die Buchhaltung des Betriebes unter die Lupe genommen hatte.

„Die Buchhaltung stand nicht im Einklang mit der Realität“, kritisierte der Experte. „Ein Überblick über die Geschäftslage war nicht möglich.“ Seit Mitte 2006 sei überhaupt keine Buchhaltung mehr geführt worden.

Der bereits 1995 und 1996 wegen Betruges verurteilte Angeklagte wurde vorige Woche wegen betrügerischer Krida und des Herbeiführens der Zahlungsunfähigkeit durch übermäßige Privatentnahmen zu 18 Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren verurteilt.

Hinsichtlich anderer Vorwürfe erfolgte ein Freispruch, unter anderem bezüglich des letzten Holzhaus-Projektes – der Wiener Auftraggeber wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.