Nächtlicher Besuch



Seltsame Dinge spielten sich am 17. Juli 2007 in und rund um eine Pension in einer kleinen Ortschaft ab. Eine Brieftasche wurde gestohlen. Doch der, der als Beschuldigter vor Gericht stand, wollte nicht der Dieb gewesen sein.

„Ich bekenne mich nicht schuldig!“, stand für den 26-jährigen Angeklagten fest. „Obwohl alles gegen Sie spricht?“, erkundigte sich die Richterin.

Am 17. Juli 2007, die Nacht war heiß, wollten seine Kollegen noch einen Bordellbesuch absolvieren, berichtete der junge Mann, der in der Pension einquartiert gewesen war.

„Ich ging in mein Zimmer, holte meine Geldtasche, um mir Zigaretten zu kaufen“, so der Beschuldigte. „Ins Bordell wollte ich nicht mitfahren.“

Was danach passierte, hat die Videokamera der nahegelegenen Trafik dokumentiert: Der 26-Jährige lief an der Trafik vorbei und kam drei Minuten später, um zirka 22.30 Uhr, mit nacktem Oberkörper wieder zurück. Später wurde das Leiberl gefunden.

Zuvor hatte ein Arbeitskollege des Beschuldigten ein unheimliches Erlebnis gehabt. Er habe bereits geschlafen, als er plötzlich aufwachte und eine Person in seinem Zimmer stehen sah. Der Mann flüchtete, danach bemerkte der Pensionsgast, dass seine Brieftasche mit 130 Euro Bargeld, Bankomatkarte und E-Card fehlte.

„Haben Sie auf Ihrem Weg niemanden gesehen? Da muss ja auch der ominöse Täter gegangen sein!“, fragte die Richterin den Beschuldigten.

Am nächsten Morgen hatte der Bestohlene 100 Euro vor seiner Tür gefunden. Seine Brieftasche mit allen Dokumenten und der Bankomatkarte lag im Vorgarten.

Die Richterin verurteilte den Steirer, der bereits sechs Vorstrafen aufweist, zu vier Monaten bedingter Freiheitsstrafe auf Bewährung.