Jugendlicher Vandalismus

 "Es gibt ein Wort, unter dem sich die Straftaten der drei Angeklagten subsummieren lassen", kündigte der Staatsanwalt den Inhalt des folgenden Prozesses an: "Vandalismus in seiner schwersten Form."

Die drei jungen Männer im Alter von 19 bzw. 20 Jahren (zum Zeitpunkt des Prozesses im Jänner 2007) hatten in den Jahren 2005 und 2006, als sie noch unter 18 waren, "alles beschädigt, was sich ihnen in den Weg stellte", so der Staatsanwalt.

Unter Alkoholfluss demolierten sie Autos, warfen Bänke in einen Teich und ruinierten die Steinquadereinfriedung eines historischen Gebäudes.

Der Gesamtschaden lag bei 30.000 Euro.

Einer der Angeklagten lebte von der Notstandshilfe, ein zweiter hatte seinen Job bei der Gemeinde aufgrund der Vorfälle verloren, der dritte immerhin seine Lehrstelle behalten können.

Zwei der Beschuldigten waren bereit, ein Drittel des angerichteten Schadens zu bezahlen. Der Notstandshilfebezieher jedoch wies auf seine Mittellosigkeit hin.

Der Richter war aufgrund des jungen Alters der Täter mit einer Diversion einverstanden und trug den Beschuldigten gemeinnützige Leistungen auf.

Den Schaden würden sie jedenfalls gutmachen müssen, ermahnte der Richter die Angeklagten, auch der Notstandshilfebezieher. "Wenn ich da nichts Positives höre, gibt's bei Ihnen keine Diversion!", warnte der Richter den arbeitslosen Mann.