"Ich bin ein lustiger Typ"
„Ich bin ein lustiger Typ“, meinte der Beschuldigte vor Gericht. Er hatte einem Polizisten, der ihn verhaften wollte, heftig gegen das Knie getreten.
Mit der Exekutive stand der 26-jährige Mann auf Kriegsfuß. Obwohl er erst im September 2009 wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt verurteilt worden war, legte er sich am Faschingsdienstag 2010 neuerlich mit der Polizei an. Seither saß der aufbrausende junge Mann in Untersuchungshaft.
„Hat das Verfahren im September des Vorjahres so wenig Eindruck bei Ihnen hinterlassen?“, wollte der Richter gleich zu Beginn von dem Beschuldigten wissen. „Doch, schon. Aber es kommt auf die Beamten an“, antwortete dieser.
Zu dem Polizeieinsatz am Faschingdienstag war es gekommen, nachdem ein Lokalbesitzer Anzeige gegen den 26-Jährigen erstattet hatte.
„Ganz einfach machen Sie es der Polizei auch nicht“, warf der Richter dem Mann vor.
„Ich weiß, was da abläuft…“, deutete der Beschuldigte an.
„Sie meinen, Sie sind der zu Unrecht Verfolgte?“, wollte der Richter wissen. „Der Polizist sprang hervor und sagte: Du gehst nirgend wohin. Da ist mir eine ausgekommen“, schilderte der 26-Jährige den Vorfall.
Gegen die Festnahme am Faschingsdienstag wehrte er sich heftig. Einen der intervenierenden Polizisten trat er gegen das Knie, sodass dieser einen Gelenkerguss und eine Bänderzerrung erlitt.
„In der ersten Nacht konnte ich fast nicht schlafen“, berichtete der verletzte Polizist vor Gericht. Er machte knapp 3.000 Euro an Schmerzensgeld und Verdienstentgang geltend, das Landespolizeikommando forderte weitere 1.102 Euro für die Lohnfortzahlung.
„Aus meiner Sicht ist sein Geständnis weder reumütig noch hat es zur Wahrheitsfindung beigetragen“, rügte der Staatsanwalt den Beschuldigten. „Ich befürchte, dass er nichts aus der Sache gelernt hat.“
Der Richter sprach den jungen Mann schuldig und verurteilte ihn zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, davon fünf Monate unbedingt.
„Man kann nicht immer den Rambo raushängen lassen, wenn einem etwas nicht passt“, gab der Richter dem Raufbold mit auf den Weg. Für das Schmerzensgeld und die sonstigen Unkosten wird der 26-Jährige in voller Höhe aufkommen müssen.