Futter für die Hunde gekauft
Von einer privaten Wirtschaftskrise wurde ein Pärchen im Jahr 2005 erfasst: Aufgrund seiner Verschuldung musste ein 43-jähriger Gewerbetreibender Privatkonkurs anmelden.
2009 standen der immer noch mit 260.000 Euro verschuldete Mann und seine 36-jährige ehemalige Lebensgefährtin vor Gericht. Der Staatsanwalt warf den beiden vor, Teile ihres Vermögens zur Seite geschafft und damit Gläubigern vorenthalten zu haben.
„Ich nehme das alles auf mich“, bekannte sich der erfolglose Unternehmer schuldig. Er habe seiner Lebensgefährtin Geld gegeben, damit sie für ihn ein Auto kaufen konnte: „Ich bat sie, das Auto auf ihren Namen zu kaufen, weil ich wegen des Konkurses kein Auto kaufen durfte.“
Die ehemalige Lebensgefährtin, mit 60.000 Euro verschuldet, bekannte sich nicht schuldig. Sie habe nichts davon gewusst, dass ihr Freund sich selbst kein Auto kaufen durfte und dass ihr Name am Kaufvertrag stand.
Ihr Ex-Lebensgefährte gab weiters zu, seinen Laptop um 400 Euro verkauft, das Geld aber nicht an den Masseverwalter abgeliefert zu haben: „Ich hatte kein Geld. Es klingt zwar sehr traurig, aber mit dem Geld für den Laptop bin ich gleich einkaufen gegangen: Futter für meine Hunde und für mich etwas zu essen, weil ich schon drei Tage nichts zu essen hatte.“
Auch den Lohn im Ausmaß von rund 2000 Euro, den er bei Arbeiten am Wiener Zentralfriedhof verdiente, zahlte der verschuldete Mann nicht in die Konkursmasse ein.
Die Richterin verurteilte den Beschuldigten wegen betrügerischer Krida zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, und seine Ex-Lebensgefährtin zu drei Monaten Freiheitsstrafe, ebenfalls auf Bewährung.
Während er das Urteil annahm, kündigte sie Berufung an: „Das lasse ich sicher nicht auf mir sitzen!“
2009 standen der immer noch mit 260.000 Euro verschuldete Mann und seine 36-jährige ehemalige Lebensgefährtin vor Gericht. Der Staatsanwalt warf den beiden vor, Teile ihres Vermögens zur Seite geschafft und damit Gläubigern vorenthalten zu haben.
„Ich nehme das alles auf mich“, bekannte sich der erfolglose Unternehmer schuldig. Er habe seiner Lebensgefährtin Geld gegeben, damit sie für ihn ein Auto kaufen konnte: „Ich bat sie, das Auto auf ihren Namen zu kaufen, weil ich wegen des Konkurses kein Auto kaufen durfte.“
Die ehemalige Lebensgefährtin, mit 60.000 Euro verschuldet, bekannte sich nicht schuldig. Sie habe nichts davon gewusst, dass ihr Freund sich selbst kein Auto kaufen durfte und dass ihr Name am Kaufvertrag stand.
Ihr Ex-Lebensgefährte gab weiters zu, seinen Laptop um 400 Euro verkauft, das Geld aber nicht an den Masseverwalter abgeliefert zu haben: „Ich hatte kein Geld. Es klingt zwar sehr traurig, aber mit dem Geld für den Laptop bin ich gleich einkaufen gegangen: Futter für meine Hunde und für mich etwas zu essen, weil ich schon drei Tage nichts zu essen hatte.“
Auch den Lohn im Ausmaß von rund 2000 Euro, den er bei Arbeiten am Wiener Zentralfriedhof verdiente, zahlte der verschuldete Mann nicht in die Konkursmasse ein.
Die Richterin verurteilte den Beschuldigten wegen betrügerischer Krida zu sechs Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren, und seine Ex-Lebensgefährtin zu drei Monaten Freiheitsstrafe, ebenfalls auf Bewährung.
Während er das Urteil annahm, kündigte sie Berufung an: „Das lasse ich sicher nicht auf mir sitzen!“