Fischsterben nach Reinigungsaktion
Wie viele Fische am 12. Juni 2007 in dem Flüsschen ihr Leben lassen mussten, kann nicht genau beziffert werden. „Wir waren hundert Meter unterwegs und haben da schon zwei Eimer tote Fische herausgeholt“, berichtete der Pächter des betroffenen Fischreviers.
Danach habe ein heftiges Gewitter eingesetzt, das alle toten Fische wegschwemmte. Die Feuerwehr hat angeblich weitere 20 Kilogramm tote Fische aus dem Wasser geholt.
Nach dem Fischsterben stand ein Unternehmer-Ehepaar wegen des Vorwurfs der Umweltbeeinträchtigung vor Gericht.
Dem 50-jährigen gewerberechtlichen Geschäftsführer wurde vorgeworfen, Arbeiten in Auftrag gegeben zu haben, die zu einer massiven Wasserverschmutzung und zum Fischsterben führten. Seine Gattin saß als handelsrechtliche Geschäftsführerin des Unternehmens ebenfalls auf der Beschuldigtenbank.
Der Firmenchef gab zu, seine Mitarbeiter mit dem Reinigen einer rund 100 Quadratmeter großen Plane beauftragt zu haben. Aus einem Sickerschacht rann Schmutzwasser in den benachbarten Fluss.
„Die Plane war aus meiner Sicht nicht übermäßig verunreinigt“, so der Beschuldigte. Am Asphaltplatz, auf dem die Reinigung stattfand, war aber zumindest kurzfristig Kunstdünger gelagert gewesen.
„Ich kann nicht ausschließen, dass noch drei Körndln irgendwo gelegen sind“, so der Beschuldigte. Aus seiner Sicht sei nicht zu erwarten gewesen, dass durch das Reinigen der Plane ein derartiger Schaden entstehen würde.
Zwei Pächter der betroffenen Fischgründe machten Schadenersatz geltend. Der eine für einen rund einen Kilometer langen Abschnitt, der andere für rund drei Kilometer.
„Ich bin schon Routinier, was den Schaden betrifft“, scherzte der erste Pächter. „Im ganzen Bezirk werden meine Fische umgebracht, statt gefischt.“
Er forderte 2.775 Euro, die ihm vom Gericht auch zugesprochen wurden. Der zweite, wesentlich stärker betroffene Pächter, forderte ursprünglich 30.000 Euro Schadenersatz: „Noch heute haben wir im betroffenen Gebiet nur mehr 10 Prozent des Fischbestandes, der vor dem Schaden vorhanden war.“
Nach einigem Hin und Her einigte man sich auf 7.718 Euro Schadensersatz. „Ich sehe diese Summe als deutlich unterbewertet an, würde es aber im Sinne einer einvernehmlichen Lösung akzeptieren“, so der Pächter.
Die Richterin ging im Falle des beschuldigten Geschäftsführers mit einer Diversion vor und stellte das Strafverfahren gegen ihn nach Zahlung einer Geldbuße von 300 Euro ein. Die Firma selbst wurde zu einer Verbandsgeldbuße in der Höhe von 3.380 Euro verurteilt.