Bankeinbruch mit 17
Am 1. November splitterte frühmorgens bei einer Bank in einer ansonsten ruhigen Ortschaft das Glas der Türe zum Schalterraum. Ein 17-jähriger Bursche verschaffte sich nach durchzechter Halloweennacht gewaltsam Zutritt zu seiner Hausbank.
Fündig wurde der Bursche, der zum Tatzeitpunkt 1,9 Promille Alkohol im Blut hatte, im Inneren des Geldinstituts: Er schnappte sich Säcke mit Münzen und leerte das Geld ins Münzzählgerät. Der Polizei erzählte er, dass er den Beleg später zur Bank bringen und sich das Geld am Konto gutschreiben lassen wollte.
So weit kam es gar nicht: Durch den Einbruch war bei der unmittelbar benachbarten Polizeiinspektion der Alarm ausgelöst worden. Die Polizisten erwischten den Burschen inflagranti.
Da er sich reuig zeigte, mit der Bank eine Ratenvereinbarung zur Bezahlung des Schadens vereinbart hat und Bewährungshilfe in Anspruch nahm, verurteilte ihn der Richter zwar, setzte aber das Strafausmaß nicht fest. Falls sich der Jugendliche jedoch weiterer Straftaten schuldig machen würde, müsste er eine Strafe verbüßen.